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Ausbau des Bürgerhospitals - welche Kapazitätserweiterung muss das Quartier verkraften?

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Kapazitätserweiterung muss das Quartier verkraften? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, auf welchem Versorgungsauftrag die aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen des Bürgerhospital inklusive des an den Standort im Nordend zu verlegenden Clementine Kinderhospital beruhen. Diese Information sollte sowohl qualitativ (i.e. Leistungsspektrum), quantitativ (Anzahl der Betten, Anzahl Mitarbeiter, etc.) als auch bzgl. regionaler Aspekte (Rolle innerhalb der Krankenhauslandschaft der Stadt Frankfurt am Main bzw. auch angrenzender Kommunen und Landkreise) erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt Maßnahmen zur Standortsicherheit des Bürgerhospitals in unserem Stadtteil. Allerdings müssen auch die Interessen der direkten Anwohner berücksichtigt werden. Aktuell findet auf dem Krankenhausgelände eine rege Bautätigkeit statt, zum einen seit 2015 der kapazitätsausweitende Ersatzneubau an der Ecke Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße, zum anderen seit Mitte April 2018 ein ebenso kapazitätsausweitender Anbau in dem an der Händelstraße des Bürgerhospitals gelegenen Innenhof, in dem künftig ein Linksherzkatheter-Messplatz untergebracht werden soll. Im Gegensatz zur damaligen Planung des Ersatzneubaus zum Pfründerhaus war hier der OBR nicht im Vorfeld informiert. Der Umzug des Clementine Kinderhospitals ist ebenfalls mit einer deutlichen Kapazitätsausweitung verbunden. Im Hinblick auf den Standort des Krankenhauses in einem sehr dichtbesiedelten Stadtteil müsste eine Obergrenze der Erweiterung der Bettenkapazität festgelegt werden. Neben dem durch Mitarbeiter, Patienten und Besucher zusätzlich verschärften Parkdruck in dem schon jetzt "überparkten" Stadtteil stellt auch die gesamte Logistik für An- und Abfahrt von u.a. Material und Abfall eine Belastung der Anwohner/Innen dar, die nicht immer weiter steigen darf bzw. zu deren Milderung das Stadtplanungsamt in den jeweiligen Baugenehmigungen achten muss.

Inhalt

Antrag vom 02.05.2018, OF 464/3

Betreff: Ausbau des Bürgerhospitals - welche Kapazitätserweiterung muss das Quartier verkraften? Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, auf welchem Versorgungsauftrag die aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen des Bürgerhospital inklusive des an den Standort im Nordend zu verlegenden Clementine Kinderhospital beruhen. Diese Information sollte sowohl qualitativ (i.e. Leistungsspektrum), quantitativ (Anzahl der Betten, Anzahl Mitarbeiter, etc.) als auch bzgl. regionaler Aspekte (Rolle innerhalb der Krankenhauslandschaft der Stadt Frankfurt am Main bzw. auch angrenzender Kommunen und Landkreise) erfolgen.

Begründung: Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt Maßnahmen zur Standortsicherheit des Bürgerhospitals in unserem Stadtteil. Allerdings müssen auch die Interessen der direkten Anwohner berücksichtigt werden. Aktuell findet auf dem Krankenhausgelände eine rege Bautätigkeit statt, zum einen seit 2015 der kapazitätsausweitende Ersatzneubau an der Ecke Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße, zum anderen seit Mitte April 2018 ein ebenso kapazitätsausweitender Anbau in dem an der Händelstraße des Bürgerhospitals gelegenen Innenhof, in dem künftig ein Linksherzkatheter-Messplatz untergebracht werden soll. Im Gegensatz zur damaligen Planung des Ersatzneubaus zum Pfründerhaus war hier der OBR nicht im Vorfeld informiert. Der Umzug des Clementine Kinderhospitals ist ebenfalls mit einer deutlichen Kapazitätsausweitung verbunden. Im Hinblick auf den Standort des Krankenhauses in einem sehr dichtbesiedelten Stadtteil müsste eine Obergrenze der Erweiterung der Bettenkapazität festgelegt werden. Neben dem durch Mitarbeiter, Patienten und Besucher zusätzlich verschärften Parkdruck in dem schon jetzt "überparkten" Stadtteil stellt auch die gesamte Logistik für An- und Abfahrt von u.a. Material und Abfall eine Belastung der Anwohner/Innen dar, die nicht immer weiter steigen darf bzw. zu deren Milderung das Stadtplanungsamt in den jeweiligen Baugenehmigungen achten muss.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2018Sie sind hier
    OFOF 464/3Ausbau des Bürgerhospitals - welche Kapazitätserweiterung muss das Quartier verkraften?
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Mai 2018OMOM 3183Ausbau des BürgerhospitalsDirektanregung
  3. 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1784Ausbau des BürgerhospitalsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 22 · 17.05.2018
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3183 2018 1. Die Vorlage OF 464/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Ausbau des Bürgerhospitals" und die Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, hierzu ein Gesprächstermin mit Ämtervertreter und dem Bürgerhospital zu organisieren.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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