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Ausbau des Bürgerhospitals

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1784

Betreff: Ausbau des Bürgerhospitals Das Bürgerhospital hat auf Bitten des Magistrates wie folgt Stellung genommen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welchem Versorgungsauftrag die aktuellen und zukünftigen Baumaßnahmen des Bürgerhospitals inklusive des an den Standort im Nordend zu verlegenden Clementine Kinderhospitals beruhen. Antwort: Auf der Grundlage des § 8 Absatz 1 des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) in Verbindung mit § 19 Absatz 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 - HKHG 2011 - ist die Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gemeinnützige GmbH als Trägerin der Betriebsstätten Bürgerhospital Frankfurt und Clementine Kinderhospital in den nach § 6 Absatz 1 KHG in Verbindung mit § 17 ff. HKHG 2011 aufgestellten Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen. Diese Information sollte sowohl qualitativ (in einem Leistungsspektrum), quantitativ (Anzahl der Betten, Anzahl Mitarbeiter et cetera) Antwort: Im Sinne des unter Nummer 1 genannten Krankenhausplans des Landes Hessen verfügt die Betriebsstätte Bürgerhospital Frankfurt über die folgenden Fachabteilungen: Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde/ Geburtshilfe, Innere Medizin, Kinderheilkunde (Neonatologie) und sonstige Betten (Entzugsmedizin). Die Betriebsstätte Clementine Kinderhospital verfügt über die Fachabteilungen Kinderheilkunde und Neurologie. Seit dem 01.01.2011 wird seitens des Landes Hessen darauf verzichtet, in den somatischen Fachgebieten Bettenkapazitäten auszuweisen. Mithin obliegt es dem Krankenhausträger selbst, die Entscheidung über die Höhe dieser Kapazitäten zu treffen. Per 30.06.2018 verfügt das Bürgerhospital Frankfurt über rd. 340 Betten, das Clementine Kinderhospital über rd. 76 Betten. Im Bürgerhospital wurden im Jahr 2017 rd. 20.500 stationäre Patienten und rd. 43.700 ambulante Patienten behandelt. Im Clementine Kinderhospital wurden im selben Zeitraum rd. 3.300 stationäre Patienten und rd. 21.800 ambulante Patienten behandelt. Für die Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes (7 Tage/ 24 Stunden) sind rd. 1.050 Vollzeitkräfte (VK) für das Unternehmen an beiden Standorten tätig. Hiervon sind rd. 900 VK für den Standort Bürgerhospital Frankfurt und weitere rd. 150 VK für den Standort Clementine Kinderhospital tätig. Darüber hinaus haben wir zur künftigen Entwicklung der beiden Krankenhäuser und der Konzeption für das Clementine Kinderhospital im Rahmen von Ortsbeiratssitzungen bereits Stellung genommen. Hierzu gibt es aktuell keine Ergänzungen. als auch bezüglich regionaler Aspekte (Rolle innerhalb der Krankenhauslandschaft der Stadt Frankfurt am Main beziehungsweise auch angrenzender Kommunen und Landkreise) erfolgen. Antwort: Das Bürgerhospital nimmt an der unabdingbaren Notfallversorgung im Sinne des Krankenhausplans des Landes Hessen teil und übernimmt hierdurch einen wichtigen Versorgungsauftrag zu Gunsten der Frankfurter Bürger, stadteilnah. Aufgrund der medizinischen Spezialisierung der beiden Krankenhäuser nehmen nicht nur die Bürger der Frankfurter Stadteile Nordend und Ostend die Leistungen in Anspruch, sondern auch Patienten anderer Stadteile und Patienten, die überregional aus dem Rhein-Main-Gebiet und teils darüber hinaus zu Behandlungen vorstellig werden. Wir bekräftigen hiermit nochmals unsere Zusage, auch in Zukunft weiterhin konstruktiv mit dem Ortsbeirat über die Konzeptionen für die beiden Krankenhausstandorte entlang der Richard-Wagner- Straße im Gespräch zu bleiben. Konkrete Gesprächstermine hierfür sind bereits vereinbart."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2018OFOF 464/3Ausbau des Bürgerhospitals - welche Kapazitätserweiterung muss das Quartier verkraften?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Mai 2018OMOM 3183Ausbau des BürgerhospitalsDirektanregung
  3. 7. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1784Ausbau des Bürgerhospitals
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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