Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern . Wildwuchs verhindern III
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Da sich der Magistrat beharrlich (vgl. B 588 und ST 271) weigert einen Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern vorzulegen, sieht der Ortsbeirat 7 in der baldigen Einrichtung einer Planungswerkstatt derzeit die einzige Möglichkeit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der weiteren Entwicklung des Areals zu sichern. In der B 588 verweist der Magistrat darauf, dass der § 34 BauGB und die bestehende Erhaltungssatzung eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine angepasste Bebauung bieten. Dieser Auffassung widerspricht der Ortsbeirat u.a. aus folgenden Gründen: Das Areal der Praunheimer Werkstätten ist aus der Erhaltungssatzung ausgenommen. Die bestehende Erhaltungssatzung konnte nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe von Zehntscheune und der ev. Kirche Wohnhäuser entstehen, die der umgebenden Architektur nicht angepasst sind. Die umgebende Bebauung (§ 34) besteht direkt neben dem Areal der Werkstätten auch aus einem sechsstöckigen Wohnhaus, das nicht Grundlage für die weitere Bebauung sein kann. Die Tatsache, dass die Stadt nach dem Wegzug der Praunheimer Werkstätten vertragsgemäß verpflichtet ist, die Grundstücke und die Gebäude von der Waisenhausstiftung zu kaufen ( vgl. ST 0697), nährt den Verdacht, dass der Magistrat sich alle Wege für eine optimale Vermarktung des Areals offen lassen möchte und die Beplanung des Geländes den Investorenwünschen anpassen möchte. Dies kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und einer vorausschauenden Stadtplanung sein !
Inhalt
Antrag vom 30.09.2008, OF 457/7
Betreff:
Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern III
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert bis zum Ende des Jahres alle Vorbereitungen für die Einrichtung einer Planungswerkstatt "Praunheimer Ortskern“ zu treffen und die Teilnehmerliste mit dem Ortbeirat 7 abzusprechen.
Die konstituierende Sitzung der Planungswerkstatt sollte bis Ende März 2009 stattfinden.
Begründung:
Da sich der Magistrat beharrlich (vgl. B 588 und ST 271) weigert einen Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern vorzulegen, sieht der Ortsbeirat 7 in der baldigen Einrichtung einer Planungswerkstatt derzeit die einzige Möglichkeit die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an der weiteren Entwicklung des Areals zu sichern.
In der B 588 verweist der Magistrat darauf, dass der § 34 BauGB und die bestehende Erhaltungssatzung eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine angepasste Bebauung bieten. Dieser Auffassung widerspricht der Ortsbeirat u.a. aus folgenden Gründen:
Das Areal der Praunheimer Werkstätten ist aus der Erhaltungssatzung ausgenommen.
Die bestehende Erhaltungssatzung konnte nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe von Zehntscheune und der ev. Kirche Wohnhäuser entstehen, die der umgebenden Architektur nicht angepasst sind.
Die umgebende Bebauung (§ 34) besteht direkt neben dem Areal der Werkstätten auch aus einem sechsstöckigen Wohnhaus, das nicht Grundlage für die weitere Bebauung sein kann.
Die Tatsache, dass die Stadt nach dem Wegzug der Praunheimer Werkstätten vertragsgemäß verpflichtet ist, die Grundstücke und die Gebäude von der Waisenhausstiftung zu kaufen ( vgl. ST 0697), nährt den Verdacht, dass der Magistrat sich alle Wege für eine optimale Vermarktung des Areals offen lassen möchte und die Beplanung des Geländes den Investorenwünschen anpassen möchte.
Dies kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und einer vorausschauenden Stadtplanung sein !
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2008BB 588Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern IIMagistratsbericht
- 30. September 2008Sie sind hierOFOF 457/7Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern . Wildwuchs verhindern IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. Oktober 2008OAOA 745Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern – Wildwuchs verhindern III Bericht des Magistrats vom 15.09.2008, B 588Anregung
- 16. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 99Bebauungsplan für den Praunheimer Ortskern - Wildwuchs verhindern IIMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD, FARBECHTE, FDP, BFF und Wöhle zu 2. Einstimmige Annahme