Das Projekt .Sozialpädagogische Beratung. an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdig
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Beratung" an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdig Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das an der Max-Beckmann-Schule erarbeitete Konzept "Sozialpädagogische Beratung" als Modellprojekt für förderungswürdige Schulsozialarbeit anzuerkennen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit dieses Projekt mit städtischen Mitteln unterstützt werden und zum Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden kann. Details zur Höhe der finanziellen Zuwendung sind dem beigefügten Konzept zu entnehmen. Begründung: Die Max-Beckmann-Schule in Bockenheim ist ein Frankfurter Oberstufengymnasium mit zurzeit 588 Schülerinnen und Schülern aus 70 Frankfurter Real- und Gesamtschulen. Das eigene Leitbild, "eine ethnisch, sozial und kulturell vielfältige Schülerschaft mit breit gestreuten Begabungen und Bildungsvoraussetzungen" zum Abitur zu begleiten, stößt dabei in Zeiten eines gravierenden gesellschaftlichen Wandels an Grenzen. Vor diesem Hintergrund hat die Max-Beckmann-Schule den dringenden Bedarf von sozialpädagogischer Beratungsarbeit auch für die gymnasiale Oberstufe konzeptionell beschrieben und beschlossen, die Einrichtung einer Schulsozialarbeit an der Max-Beckmann-Schule zu verfolgen.
Inhalt
Antrag vom 17.12.2013, OF 428/2
Betreff: Das Projekt "Sozialpädagogische Beratung" an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdig Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das an der Max-Beckmann-Schule erarbeitete Konzept "Sozialpädagogische Beratung" als Modellprojekt für förderungswürdige Schulsozialarbeit anzuerkennen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit dieses Projekt mit städtischen Mitteln unterstützt werden und zum Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden kann. Details zur Höhe der finanziellen Zuwendung sind dem beigefügten Konzept zu entnehmen.
Begründung: Die Max-Beckmann-Schule in Bockenheim ist ein Frankfurter Oberstufengymnasium mit zurzeit 588 Schülerinnen und Schülern aus 70 Frankfurter Real- und Gesamtschulen. Das eigene Leitbild, "eine ethnisch, sozial und kulturell vielfältige Schülerschaft mit breit gestreuten Begabungen und Bildungsvoraussetzungen" zum Abitur zu begleiten, stößt dabei in Zeiten eines gravierenden gesellschaftlichen Wandels an Grenzen. Vor diesem Hintergrund hat die Max-Beckmann-Schule den dringenden Bedarf von sozialpädagogischer Beratungsarbeit auch für die gymnasiale Oberstufe konzeptionell beschrieben und beschlossen, die Einrichtung einer Schulsozialarbeit an der Max-Beckmann-Schule zu verfolgen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2013Sie sind hierOFOF 428/2Das Projekt .Sozialpädagogische Beratung. an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2014OAOA 483Das Projekt „Sozialpädagogische Beratung“ an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdigAnregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1058Das Projekt "Sozialpädagogische Beratung" an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme