Das Projekt „Sozialpädagogische Beratung“ an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdig
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung vom 17.03.2014, OA 483 entstanden aus Vorlage: OF 428/2 vom 17.12.2013
Betreff: Das Projekt "Sozialpädagogische Beratung" an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdig Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, das an der Max-Beckmann-Schule erarbeitete Konzept "Sozialpädagogische Beratung" als Modellprojekt für förderungswürdige Schulsozialarbeit anzuerkennen.
- Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit dieses Projekt mit städtischen Mitteln unterstützt und zum Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden kann. Details zur Höhe der finanziellen Zuwendung sind dem beigefügten Konzept (siehe Anlage) zu entnehmen. Begründung: Die Max-Beckmann-Schule in Bockenheim ist ein Frankfurter Oberstufengymnasium mit zurzeit 588 Schülerinnen und Schülern aus 70 Frankfurter Real- und Gesamtschulen. Das eigene Leitbild, "eine ethnisch, sozial und kulturell vielfältige Schülerschaft mit breit gestreuten Begabungen und Bildungsvoraussetzungen" zum Abitur zu begleiten, stößt in Zeiten eines gravierenden gesellschaftlichen Wandels an Grenzen. Vor diesem Hintergrund hat die Max-Beckmann-Schule den dringenden Bedarf von sozialpädagogischer Beratungsarbeit auch für die gymnasiale Oberstufe konzeptionell beschrieben und beschlossen, die Einrichtung einer Schulsozialarbeit an der Max-Beckmann-Schule zu verfolgen. Anlage (ca. 630 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2013OFOF 428/2Das Projekt .Sozialpädagogische Beratung. an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2014Sie sind hierOAOA 483Das Projekt „Sozialpädagogische Beratung“ an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdigAnregung
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1058Das Projekt "Sozialpädagogische Beratung" an der Max-Beckmann-Schule ist förderungswürdigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (Ziffer 1. = Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 2. = Annahme) RÖMER (= Annahme)