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Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

armen Familien ermöglichen Seit gut 20 Jahren sorgt das Kinderbüro mit seiner Weihnachtsaktion dafür, dass Kindern, die in Einrichtungen leben, zu Weihnachten ein Wunsch erfüllt wird. Dies, indem sie mit ihren Betreuern einen Wunschzettel ausfüllen und dieser an einen der Weihnachtsbäume gehängt wird, die sich in zahlreichen Geschäften Frankfurts befinden. Bürgerinnen und Bürger können sich einen solchen Wunschzettel "abpflücken", den Wunsch erfüllen und an das Kinderbüro oder das entsprechende Geschäft übergeben. Das Kinderbüro sorgt mit Hilfe von Spendenmitteln letztendlich dafür, dass jedes Kind auch wirklich das gewünschte Geschenk erhält. Das ist ein schöner und erhaltenswerter Brauch. Gerade in unserem Ortbezirk, in dem es zahlreiche soziale Einrichtungen für Kinder und auch Familien gibt, exemplarisch seien hier genannt - die städtische Einrichtung der Inobhutnahme, die heilpädagogische Tagesgruppe, die diversen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge - ist hiermit gewährleistet, dass diesen Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude gemacht wird. Nicht außer Acht lassen darf man jedoch, dass es im Ortsbezirk 7 laut der "Materialien zur Stadtbeobachtung" Nr.: 26 ca. 900 Familien gibt, die von Arbeitslosengeld II leben. Vor dessen Einführung erhielten diese Familien im Rahmen der Sozialhilfe zu Weihnachten eine Beihilfe, die ihnen ermöglichte, ebenfalls Weihnachten, wenn auch in einem bescheidenen Rahmen, zu feiern. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II fielen alle zusätzlich möglichen Beihilfen fort. Gleichzeitig ist dieser Geldbetrag so knapp bemessen, dass ein Ansparen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Kinder an Weihnachten entweder leer ausgehen oder dass sich die Eltern verschulden, womit sich ihre prekäre Lebenssituation noch einmal verschlechtert. Aus diesem Grunde beantragt der Ortsbeirat: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat Möglichkeiten und Wege zu finden, dass diese Frankfurter Familien zu Weihnachten eine Beihilfe zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes erhalten. Denkbar wäre hier die Einbeziehung der Stiftung Waisenhaus. Diese ist finanziell gut ausgestattet und ihr Stiftungszweck ist im weitesten Sinne das Wohl der Frankfurter Kinder. Dies analog zu der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 55 € von der Philippi-Stiftung, bzw. dem Allgemeinen Almosenkasten, für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die Grundsicherung erhalten.

Inhalt

Antrag vom 25.09.2019, OF 415/7

Betreff: Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen Seit gut 20 Jahren sorgt das Kinderbüro mit seiner Weihnachtsaktion dafür, dass Kindern, die in Einrichtungen leben, zu Weihnachten ein Wunsch erfüllt wird. Dies, indem sie mit ihren Betreuern einen Wunschzettel ausfüllen und dieser an einen der Weihnachtsbäume gehängt wird, die sich in zahlreichen Geschäften Frankfurts befinden. Bürgerinnen und Bürger können sich einen solchen Wunschzettel "abpflücken", den Wunsch erfüllen und an das Kinderbüro oder das entsprechende Geschäft übergeben. Das Kinderbüro sorgt mit Hilfe von Spendenmitteln letztendlich dafür, dass jedes Kind auch wirklich das gewünschte Geschenk erhält. Das ist ein schöner und erhaltenswerter Brauch. Gerade in unserem Ortbezirk, in dem es zahlreiche soziale Einrichtungen für Kinder und auch Familien gibt, exemplarisch seien hier genannt - die städtische Einrichtung der Inobhutnahme, die heilpädagogische Tagesgruppe, die diversen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge - ist hiermit gewährleistet, dass diesen Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude gemacht wird. Nicht außer Acht lassen darf man jedoch, dass es im Ortsbezirk 7 laut der "Materialien zur Stadtbeobachtung" Nr.: 26 ca. 900 Familien gibt, die von Arbeitslosengeld II leben. Vor dessen Einführung erhielten diese Familien im Rahmen der Sozialhilfe zu Weihnachten eine Beihilfe, die ihnen ermöglichte, ebenfalls Weihnachten, wenn auch in einem bescheidenen Rahmen, zu feiern. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II fielen alle zusätzlich möglichen Beihilfen fort. Gleichzeitig ist dieser Geldbetrag so knapp bemessen, dass ein Ansparen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Kinder an Weihnachten entweder leer ausgehen oder dass sich die Eltern verschulden, womit sich ihre prekäre Lebenssituation noch einmal verschlechtert. Aus diesem Grunde beantragt der Ortsbeirat: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat Möglichkeiten und Wege zu finden, dass diese Frankfurter Familien zu Weihnachten eine Beihilfe zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes erhalten. Denkbar wäre hier die Einbeziehung der Stiftung Waisenhaus. Diese ist finanziell gut ausgestattet und ihr Stiftungszweck ist im weitesten Sinne das Wohl der Frankfurter Kinder. Dies analog zu der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 55 € von der Philippi-Stiftung, bzw. dem Allgemeinen Almosenkasten, für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die Grundsicherung erhalten.Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2019Sie sind hier
    OFOF 415/7Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 22. Oktober 2019OAOA 481Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichenAnregung
  3. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 405Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 35 · 22.10.2019
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung OA 481 2019 Die Vorlage OF 415/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFarbechte
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
SPDFDPFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU (= Ablehnung); SPD, FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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