Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Vorschlag, Weihnachtsbeihilfen für Kinder aus armen Familien zu gewähren. Der Magistrat erklärt, dass die Satzungen der Stiftungen in Frankfurt am Main dies nicht vorsehen und eine Finanzierung aus anderen Quellen nicht möglich ist. Daher kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Stiftungen haben jeweils einen per Satzung festgelegten Stiftungszweck und sind bei der Gewährung von finanziellen Zuwendungen streng an diesen gebunden. Weder die Satzung der Waisenhaus-Stiftung, noch die einer anderen in Frankfurt am Main ansässigen Stiftung sehen als Stiftungszweck die Gewährung von Weihnachts-beihilfen für Kinder aus armen Familien vor. Eine anderweitige Finanzierung, zum Beispiel aus öffentlichen Mitteln oder Spenden, ist ebenfalls nicht möglich. Dabei ist auch der Aspekt, dass diese Beihilfen im gesamten Stadtgebiet und nicht nur in einem Ortsbezirk gewährt werden könnten, beachtet worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2019OFOF 415/7Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 22. Oktober 2019OAOA 481Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichenAnregung
- 6. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 405Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab