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Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch

Vorlagentyp: OFLINKE
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Autobahndreieck Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmgrenzwerte am derzeit entstehenden Autobahndreieck Erlenbruch für die Hallgartenschule, dem Kindergarten Buchwaldstr. und die umliegenden Anwohner*innen ab sofort und während der gesamten Bauzeit eingehalten werden. Begründung: Die im Anhang zu findende Dokumentation einer Erkundungsmessung des Baulärmes von Dipl.-Ing. H. Rottmann lässt mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit erkennen, dass die Menschen im unmittelbaren Umfeld der Baustelle am Autobahndreieck Erlenbruch grenzwertüberschreitenden Lärmbelästigungen ausgesetzt sind. Die maximale Überschreitung wird mit 24 dB an der Hallgartenschule ausgewiesen. "Zur Inheidener Straße nun Folgendes: Für WA-Gebiete gilt nach AVV-Baulärm ein Richtwert, der 10 dB(A) höher ist als für Schulen. Bei einer logarithmischen Pegelabnahme mit dem Quadrat der Entfernung ergibt die Berechnung sodann einen Wirkpegel von etwa 63 dB(A), der den Richtwert von 55 dB(A) um ca. 8 dB(A) überschreitet.", führt Hinrich Rottmann aus. Eine Bewohnerin hatte rund 62 dB(A) gemessen. Der Kindergarten in der Buchwaldstr. liegt auf halbem Weg zwischen Hallgartenschule und Inheidener Str. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentanen Situation, dass erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 5 dB mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit zu ertragen sind. Ab 5 dB besteht Handlungsbedarf. Die Belästigungen sind sofort zu beenden. Anlage Messbericht_Hallgartenschule (ca. 2,5 MB)

Inhalt

Antrag vom 03.06.2014, OF 392/4

Betreff: Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat darum zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmgrenzwerte am derzeit entstehenden Autobahndreieck Erlenbruch für die Hallgartenschule, dem Kindergarten Buchwaldstr. und die umliegenden Anwohner*innen ab sofort und während der gesamten Bauzeit eingehalten werden.

Begründung: Die im Anhang zu findende Dokumentation einer Erkundungsmessung des Baulärmes von Dipl.-Ing. H. Rottmann lässt mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit erkennen, dass die Menschen im unmittelbaren Umfeld der Baustelle am Autobahndreieck Erlenbruch grenzwertüberschreitenden Lärmbelästigungen ausgesetzt sind. Die maximale Überschreitung wird mit 24 dB an der Hallgartenschule ausgewiesen. "Zur Inheidener Straße nun Folgendes: Für WA-Gebiete gilt nach AVV-Baulärm ein Richtwert, der 10 dB(A) höher ist als für Schulen. Bei einer logarithmischen Pegelabnahme mit dem Quadrat der Entfernung ergibt die Berechnung sodann einen Wirkpegel von etwa 63 dB(A), der den Richtwert von 55 dB(A) um ca. 8 dB(A) überschreitet.", führt Hinrich Rottmann aus. Eine Bewohnerin hatte rund 62 dB(A) gemessen. Der Kindergarten in der Buchwaldstr. liegt auf halbem Weg zwischen Hallgartenschule und Inheidener Str. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentanen Situation, dass erhebliche Grenzwertüberschreitungen von über 5 dB mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit zu ertragen sind. Ab 5 dB besteht Handlungsbedarf. Die Belästigungen sind sofort zu beenden. Anlage Messbericht_Hallgartenschule (ca. 2,5 MB)Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2014OMOM 3168Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck ErlenbruchDirektanregung
  2. 3. Juni 2014Sie sind hier
    OFOF 392/4Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1049Baulärm am Autobahndreieck Erlenbruch, A 66 und A 661 Grenzwertüberschreitender Baulärm am Autobahndreieck ErlenbruchStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 31 · 03.06.2014
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3168 2014 Die Vorlage OF 392/4 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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