Wasserpumpe Günthersburgpark länger laufen lassen
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailBegründung
laufen lassen Vorgang: EA 120/17 OBR 3; ST 1542/17 In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu häufigen Ausfällen der Wasserspielanlage, insbes. in den heißen Tagen. Gleichzeitig wünschen sich viele Nutzer (insbes. auch viele Kindereinrichtungen und Schulen im Umfeld), dass die Anlage morgens früher in Betrieb geht. Dies war übrigens auch ein Kritikpunkt im "Kinderrechtecheck" der 2016 von IGS und Merianschule durchgeführt wurde. In seiner Stellungnahme lehnt das Grünflächenamt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erneuerung der Pumpe am Wasserspielplatz im Günthersburgpark ab, da dies aus technischer Sicht nicht notwendig sei. Gleichzeitig wird jedoch davon gesprochen, dass die "Grunderneuerung des Wasservorhaltebeckens" erforderlich ist, die Filteranlage zu klein und die Technik der Wasseraufbereitung nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Vor diesem Hintergrund möge der der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, Wie kann sichergestellt werden, dass die Wasserspiele im Günthersburgpark täglich länger (morgens früher) und insgesamt "störunanfälliger" funktionieren?
Inhalt
Antrag vom 20.11.2017, OF 363/3
Betreff: Wasserpumpe Günthersburgpark länger laufen lassen Vorgang: EA 120/17 OBR 3; ST 1542/17 In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu häufigen Ausfällen der Wasserspielanlage, insbes. in den heißen Tagen. Gleichzeitig wünschen sich viele Nutzer (insbes. auch viele Kindereinrichtungen und Schulen im Umfeld), dass die Anlage morgens früher in Betrieb geht. Dies war übrigens auch ein Kritikpunkt im "Kinderrechtecheck" der 2016 von IGS und Merianschule durchgeführt wurde. In seiner Stellungnahme lehnt das Grünflächenamt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erneuerung der Pumpe am Wasserspielplatz im Günthersburgpark ab, da dies aus technischer Sicht nicht notwendig sei. Gleichzeitig wird jedoch davon gesprochen, dass die "Grunderneuerung des Wasservorhaltebeckens" erforderlich ist, die Filteranlage zu klein und die Technik der Wasseraufbereitung nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Vor diesem Hintergrund möge der der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, Wie kann sichergestellt werden, dass die Wasserspiele im Günthersburgpark täglich länger (morgens früher) und insgesamt "störunanfälliger" funktionieren?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. März 2017OFOF 176/3Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen 5.0002668 Erneuerung von Wasserspielplätzen Erneuerung Pumpe für Wasserspielplatz im GünthersburgparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. März 2017EAEA 120Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Erneuerung der Pumpe für den Wasserspielplatz im GünthersburgparkEtatanregung
- 25. August 2017STST 1542Erneuerung der Pumpe für den Wasserspielplatz im GünthersburgparkStellungnahme
- 20. November 2017Sie sind hierOFOF 363/3Wasserpumpe Günthersburgpark länger laufen lassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2017OMOM 2561Wasserpumpe Günthersburgpark länger laufen lassenDirektanregung
- 9. März 2018Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 601Wasserpumpe Günthersburgpark länger laufen lassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme