Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass 1. die Gefahrenstelle des Schulweges unmittelbar zu Beginn der Gerningstraße entschärft bzw. beseitigt wird (viel zu schmaler Bürgersteig und Fahrbahn fast gleiche Höhe wie Bürgersteig) und 2. auf der Fahrbahnerhöhung zu Beginn der Gerningstraße das Parken mit ähnlichen Maßnahmen (Sperrflächenmarkierung und Pfosten) wie in der Mark-Aurel-Straße unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße verhindert wird. Begründung: In der Mark-Aurel-Straße wird mit der neu angebrachten Sperrflächenmarkierung und den Pfosten das Parken unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße verhindert. Damit wird das Einbiegen in die Gerningstraße (insbesondere für größere Fahrzeuge, z.B. Müllfahrzeuge) erleichtert. Durch das Parken von Fahrzeugen am Anfang der Gerningstraße (auf der Fahrbahner-höhung) wird trotzdem bewirkt, dass die Fahrzeuge dem schmalen Bürgersteig (circa 95 cm breit) in Fahrrichtung links sehr nahe kommen. Da der Bürgersteig sehr schmal und die Bordsteinkante (circa 5 cm hoch) sehr niedrig ist, besteht immer wieder die Gefahr, dass die Fahrzeuge die Fußgänger gefährden. Ferner wird der Bürgersteig auf der anderen Seite durch eine Hauswand begrenzt, sodass für die Fußgänger keine Ausweichmöglichkeit besteht. Der Bürgersteig ist Teil eines Schulweges. Der Bürgersteig muss erhöht und verbreitert werden.
Inhalt
Antrag vom 16.08.2016, OF 36/8
Betreff: Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, dass 1. die Gefahrenstelle des Schulweges unmittelbar zu Beginn der Gerningstraße entschärft bzw. beseitigt wird (viel zu schmaler Bürgersteig und Fahrbahn fast gleiche Höhe wie Bürgersteig) und 2. auf der Fahrbahnerhöhung zu Beginn der Gerningstraße das Parken mit ähnlichen Maßnahmen (Sperrflächenmarkierung und Pfosten) wie in der Mark-Aurel-Straße unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße verhindert wird.
Begründung: In der Mark-Aurel-Straße wird mit der neu angebrachten Sperrflächenmarkierung und den Pfosten das Parken unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße verhindert. Damit wird das Einbiegen in die Gerningstraße (insbesondere für größere Fahrzeuge, z.B. Müllfahrzeuge) erleichtert. Durch das Parken von Fahrzeugen am Anfang der Gerningstraße (auf der Fahrbahner-höhung) wird trotzdem bewirkt, dass die Fahrzeuge dem schmalen Bürgersteig (circa 95 cm breit) in Fahrrichtung links sehr nahe kommen. Da der Bürgersteig sehr schmal und die Bordsteinkante (circa 5 cm hoch) sehr niedrig ist, besteht immer wieder die Gefahr, dass die Fahrzeuge die Fußgänger gefährden. Ferner wird der Bürgersteig auf der anderen Seite durch eine Hauswand begrenzt, sodass für die Fußgänger keine Ausweichmöglichkeit besteht. Der Bürgersteig ist Teil eines Schulweges. Der Bürgersteig muss erhöht und verbreitert werden.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2016Sie sind hierOFOF 36/8Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/GerningstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Februar 2021OMOM 7325Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/GerningstraßeDirektanregung
- 25. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 253 WochenSTST 1286Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/GerningstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme