Alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren: Bislang mehr Fragen als Antworten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Bericht B 355 ist zum einen unvollständig, da er nur private Investoren in den Blick nimmt und die Möglichkeiten der Einflussnahme, die sich durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften unter dem Dach der ABG Frankfurt Holding ergeben, außer Acht lässt, und zum anderen widersprüchlich im Hinblick auf die Ausführungen zum geförderten und zum frei finanzierten Wohnungsbau. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.05.2004, B 355 Zuständige Ortsbeiräte: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2004, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 1671 2004
- Die Vorlage B 355 dient unter Hinweis auf OA 1671 zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 352/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 04.07.2004, OF 352/2
Betreff:
Alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren: Bislang mehr Fragen als Antworten
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in seinem abschließenden Bericht zum Stadtverordne-tenbeschluss § 6999 vom 25. März 2004 die folgenden Fragen zu beantworten:
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften unter dem Dach der ABG Frankfurt Holding (a) im geförderten und (b) im frei finanzierten Wohnungsbau mit der Schaffung von Wohnungsgemeinschaften für Seniorinnen zu betrauen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, interessierte Seniorinnengruppen bereits im Vorfeld in solche Projekte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzubinden?
- Warum gibt es derzeit im Stadtplanungsamt lediglich Beratungsangebote für geförderte Vorhaben im Rahmen der Richtlinie für den sozialen Wohnungsbau, während der Magistrat im Bericht B 355 gleichzeitig feststellt, dass die Bürgerinnen, die sich für alternative Wohnformen interessieren, in der Regel nicht zum Kreis derjenigen Personen gehören, die aus finanziellen Gründen Anspruch auf geförderten Wohnraum haben?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Beratungsangebote auch für Interessentinnen im Bereich des frei finanzierten Wohnungsbau zu schaffen?
Begründung:
Der Bericht B 355 ist zum einen unvollständig, da er nur private Investoren in den Blick nimmt und die Möglichkeiten der Einflussnahme, die sich durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften unter dem Dach der ABG Frankfurt Holding ergeben, außer Acht lässt, und zum anderen widersprüchlich im Hinblick auf die Ausführungen zum geförderten und zum frei finanzierten Wohnungsbau.
Antragstellende Fraktion:
GRÜNEHauptvorlage:
Bericht des Magistrats vom 24.05.2004, B 355
Zuständige Ortsbeiräte: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2004BB 355Wohnungsgemeinschaften für (künftige) Senioren in Bockenheim/WestendMagistratsbericht
- 4. Juli 2004Sie sind hierOFOF 352/2Alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren: Bislang mehr Fragen als AntwortenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juli 2004OAOA 1671Alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren: Bislang mehr Fragen als Antworten Bericht des Magistrats vom 24.05.2004, B 355Anregung
- 6. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 768Wohnungsgemeinschaften für (künftige) Senioren in Bockenheim/WestendMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme