Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 e
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Neues zu Oberschelder Weg per E-MailBegründung
10 bis 12 e Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Weg zu den Grundstücken im Oberschelder Weg 10 bis 12 e 1. vom Status "Privatweg nicht öffentlich gewidmet" in einen öffentlichen Weg umgewidmet wird und 2. der dann öffentliche Weg mit einer entsprechenden Straßenbeleuchtung versehen wird. Begründung: Die Gebäude 12 d und 12 e (ehemals Gästehäuser der Deutschen Post) werden von den Stadt Frankfurt als Notunterkünfte verwendet: In den Notunterkünften werden ortsfremde Personen untergebracht. In den Unterlagen der Stadt Frankfurt werden die Gebäude als öffentliche Einrichtungen geführt. Für die anderen Grundstücke sind an die Bewohner von der Stadt Frankfurt Erbbaurechte vergeben worden. Die darauf befindlichen Gebäude werden dauerhaft bewohnt. Die Bewohner der genannten Gebäude haben Besucher. Daraus ergibt sich ebenfalls öffentlicher Verkehr. Ferner wird die Wegebeziehung zur Ludwig-Reinheimer-Straße von Fußgängern benutzt.
Inhalt
Antrag vom 30.04.2013, OF 325/8
Betreff: Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 e Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Weg zu den Grundstücken im Oberschelder Weg 10 bis 12 e 1. vom Status "Privatweg nicht öffentlich gewidmet" in einen öffentlichen Weg umgewidmet wird und 2. der dann öffentliche Weg mit einer entsprechenden Straßenbeleuchtung versehen wird.
Begründung: Die Gebäude 12 d und 12 e (ehemals Gästehäuser der Deutschen Post) werden von den Stadt Frankfurt als Notunterkünfte verwendet: In den Notunterkünften werden ortsfremde Personen untergebracht. In den Unterlagen der Stadt Frankfurt werden die Gebäude als öffentliche Einrichtungen geführt. Für die anderen Grundstücke sind an die Bewohner von der Stadt Frankfurt Erbbaurechte vergeben worden. Die darauf befindlichen Gebäude werden dauerhaft bewohnt. Die Bewohner der genannten Gebäude haben Besucher. Daraus ergibt sich ebenfalls öffentlicher Verkehr. Ferner wird die Wegebeziehung zur Ludwig-Reinheimer-Straße von Fußgängern benutzt.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2013Sie sind hierOFOF 325/8Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 eOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Juni 2013OMOM 2306Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 eDirektanregung
- 2. September 2013STST 1303Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 eStellungnahme
- 17. März 2014STST 404Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 eStellungnahme
- 28. April 2014Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 596Straßenbeleuchtung Oberschelder Weg 10 bis 12 eStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER