Altgerätehandel im Weißkirchener
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Bisheriger Verlauf
14.08.2017
09.07.2018
09.08.2018
Bericht des Magistrats
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Details im PARLIS B_262_201714.08.2017
Bericht des Magistrats
Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Details im PARLIS B_262_201709.08.2018
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8
Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener
Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen?dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme