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Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

Vorlagentyp: B
112 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262

Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1353 - OA 133/17 OBR 12 - Zu

  1. Unter Verweis auf die Stellungnahme des Dezernates Planen und Wohnen an den OBR 12 vom 09.01.2017, ST 43 handelt es sich bei den Flächen nicht um als öffentliche Verkehrsflächen zweckbestimmte bzw. gewidmete Flächen. Bei der fraglichen Fläche im Bereich Kalbacher Hauptstraße 37 und 37a handelte es sich offensichtlich um eine gepflasterte Grundstückszufahrt, die nicht in den Gehweg einbezogen war. Bei den Flächen der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 handelt es sich gemäß Flucht-linienplan F 1490 ebenfalls nicht um öffentliche Flächen. Die Frage nach einem Entwidmungsverfahren stellt sich daher in beiden Fällen nicht. Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg "Weißkirchener Weg 34" wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe "Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht" des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig. Die Bauaufsicht hat die Liegenschaft zuletzt im Januar dieses Jahres vor Ort überprüft. Von dem Gebäude selbst geht keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch herabstürzende Gebäudeteile o. ä. aus. Zu
  2. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz findet in Frankfurt am Main keine Anwendung, da sein Geltungsbereich auf das Beitrittsgebiet im Sinne des Einigungsvertrags beschränkt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2016OFOF 82/12Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. Oktober 2016OMOM 717Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in KalbachDirektanregung
  3. 9. Januar 2017STST 43Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in KalbachStellungnahme
  4. 24. Februar 2017OFOF 138/12Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. März 2017OAOA 133Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34Anregung
  6. 14. August 2017Sie sind hier
    BB 262Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
    Magistratsbericht
  7. 9. Juli 2018OFOF 313/8Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 9. August 2018VV 939Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34Anfrage
  9. 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 2055Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 15 · 14.09.2017
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 15 · 15.09.2017
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 15 · 06.11.2017
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 262 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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