Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach
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Kalbacher Hauptstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.10.2026.
- Wasserspender neben dem Alten Rathaus in Kalbach18.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße / Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43
Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach Zu Ziffer 1.: Wie dem Ortsbeirat bekannt ist, verlaufen historisch bedingt entlang der Kalbacher Hauptstraße vor den Gebäudefronten schmale Flurstücke, die bislang zwar als Gehweg genutzt werden, jedoch im Privateigentum der jeweiligen Grundstückseigentümer stehen. Sofern diese ihr Grundstück unter Verwendung dieser Flurstücke baulich weiter ausnutzen möchten, besteht hiergegen baurechtlich keine Handhabe. Nach dem Prinzip der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Baufreiheit ist jedermann berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auf seinem Grundstück bauliche Anlagen zu errichten oder zu ändern. Im Baugenehmigungsverfahren ist daher im Sinne einer präventiven Kontrolle lediglich zu prüfen, ob das beantragte Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Ist dies der Fall, so besteht seitens des Antragstellers bzw. der Antragstellerin auf die Erteilung der Baugenehmigung ein Rechtsanspruch, der auch einklagbar ist. Zu Ziffer 2.: Auch im Falle der "Kalbacher Höfe" ist die Rechtslage wie oben beschrieben. Hier wurden in rechtlicher Hinsicht weder der Gehweg noch sonstige im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehende Flächen im Rahmen der Baumaßnahmen beansprucht, sondern ausschließlich private Grundstücksfläche. Mangels rechtlicher Einflussmöglichkeiten kann hier von einer Duldung durch den Magistrat keine Rede sein. Zu Ziffer 3.: Es ist nicht zutreffend, dass die entsprechenden privaten Flächen als öffentliche Verkehrsflächen zweckbestimmt sind. Es gilt daher die unter Ziffer 1. dargestellte Rechtslage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2016OFOF 82/12Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in KalbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Oktober 2016OMOM 717Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in KalbachDirektanregung
- 9. Januar 2017Sie sind hierSTST 43Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in KalbachStellungnahme
- 24. Februar 2017OFOF 138/12Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2017OAOA 133Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34Anregung
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 47 WochenBB 262Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab