Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Regenleck in der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule schnell beseitigt wird, damit der Schulsport wie auch der Vereinssport dort wieder stattfinden können.
Solle die Reparatur nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, umgehend für eine Ausweichmöglichkeit, zu sorgen.
Begründung
Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass das Regenleck in der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule schnell beseitigt wird, damit der Schulsport wie auch der Vereinssport dort wieder stattfinden können. Solle die Reparatur nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, umgehend für eine Ausweichmöglichkeit, zu sorgen. Begründung: Das Dach der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule ist schon lange marode, was auch schon lange bekannt ist. Die Sanierung lässt weiter auf sich warten und nun ist die Halle durch das Regenleck gar nicht mehr nutzbar. Die Schule benötigt die Halle als Sportstätte und auch die Vereine sind, mangels Ausweichmöglichkeiten, auf die Nutzung dringend angewiesen. Hier muss schnell Abhilfe geschaffen oder bis zum Abschluss der ohnehin bevorstehenden Sanierungsarbeiten eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2024Sie sind hierOFOF 277/15Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2024OMOM 4976Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-SchuleDirektanregung
- 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 937Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme