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Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-Schule

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 15
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, das Regenleck in der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule schnell zu beseitigen, um den Schulsport und Vereinssport wieder zu ermöglichen. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ist eine Ausweichmöglichkeit zu schaffen.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Regenleck in der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule schnell beseitigt wird, damit der Schulsport wie auch der Vereinssport dort wieder stattfinden können.

Sollte die Reparatur nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, umgehend für eine Ausweichmöglichkeit zu sorgen.

Begründung

Das Dach der alten Turnhalle der Otto-Hahn-Schule ist schon lange marode, was auch schon lange bekannt ist. Die Sanierung lässt weiter auf sich warten und nun ist die Halle durch das Regenleck gar nicht mehr nutzbar. Die Schule benötigt die Halle als Sportstätte und auch die Vereine sind, mangels Ausweichmöglichkeiten, auf die Nutzung dringend angewiesen. Hier muss schnell Abhilfe geschaffen oder bis zum Abschluss der ohnehin bevorstehenden Sanierungsarbeiten eine Ausweichmöglichkeit gefunden werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2024OFOF 277/15Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2024Sie sind hier
    OMOM 4976Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-Schule
    Direktanregung
  3. 13. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 937Beseitigung Regenleck alte Turnhalle Otto-Hahn-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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