Öffentlicher Fußgängerüberweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahn-Station .Theobald-Ziegler-Straße"
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Theobald-Ziegler-Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 1021.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Theobald-Ziegler-Straße per E-MailBegründung
der Feuerwehrstraße zur U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein öffentlicher Fußgängerüberweg neben der geplante Kita in der Feuerwehrstraße, von der Feuerwehrstraße aus über die Schienen der U5 und über die Gießener Straße mit gesichertem Leitsystem errichtet wird. Als kostengünstige Möglichkeit würde sich die Integration des Weges in die Haltestelle "Theobald-Ziegler-Straße" im Zuge des Haltestellenumbaus auf der Gesamtstrecke der U5 anbieten. Begründung: Die Feuerwehrstraße hat nicht die Kapazität die Autos und den entstehenden Verkehr der Eltern und Anwohner zu fassen, noch gibt es genügend Halte- und Parkplätze. Hinzukommt dass diese Straße die ständige Durchfahrt von Feuerwehr bzw. des Trainingszentrums der Feuerwehr und Technischen Hilfswerk erlauben muss, damit diese ungehindert an ihre Einsatzorte gelangen können. Ein solcher Übergang ermöglicht die Entlastung und bessere Erreichbarkeit der Feuerwehrstraße durch einen weiteren, nur für Fußgänger zugänglichen Zugang.
Inhalt
Antrag vom 25.05.2012, OF 271/10
Betreff: Öffentlicher Fußgängerüberweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße"
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein öffentlicher Fußgängerüberweg neben der geplante Kita in der Feuerwehrstraße, von der Feuerwehrstraße aus über die Schienen der U5 und über die Gießener Straße mit gesichertem Leitsystem errichtet wird. Als kostengünstige Möglichkeit würde sich die Integration des Weges in die Haltestelle "Theobald-Ziegler-Straße" im Zuge des Haltestellenumbaus auf der Gesamtstrecke der U5 anbieten.
Begründung: Die Feuerwehrstraße hat nicht die Kapazität die Autos und den entstehenden Verkehr der Eltern und Anwohner zu fassen, noch gibt es genügend Halte- und Parkplätze. Hinzukommt dass diese Straße die ständige Durchfahrt von Feuerwehr bzw. des Trainingszentrums der Feuerwehr und Technischen Hilfswerk erlauben muss, damit diese ungehindert an ihre Einsatzorte gelangen können. Ein solcher Übergang ermöglicht die Entlastung und bessere Erreichbarkeit der Feuerwehrstraße durch einen weiteren, nur für Fußgänger zugänglichen Zugang.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012Sie sind hierOFOF 271/10Öffentlicher Fußgängerüberweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahn-Station .Theobald-Ziegler-Straße"Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 12. Juni 2012VV 402Öffentlicher Fußgängerweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahn-Station .Theobald-Ziegler-Straße"Anfrage
- 27. August 2012STST 1372Öffentlicher Fußgängerweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahnstation "Theobald-Ziegler-Straße"Stellungnahme
- 15. März 2013STST 438Öffentlicher Fußgängerweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße"Stellungnahme
- 16. September 2013Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1377Öffentlicher Fußgängerweg von der Feuerwehrstraße zur U-Bahnstation "Theobald-Ziegler-Straße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme