Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazu
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
gehören dazu Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass am Kulturcampus die breiten Möglichkeiten ökologisch orientierter Flächengestaltung zum Einsatz gelangen. Hierzu gehören Maßnahmen zur (1) Entsiegelung, (2) Regenwassermanagement, (3) Dach- und Fassadenbegrünung, (4) integrierte Betrachtung des vorhandenen Baumbestands, (5) Lärmminderung durch standortgerechte und klimaneutrale Pflanzanlagen, (6) grünbeschattete Plätze zur Vermeidung von Wärmeinseln, (7) Berücksichtigung von Frischluftachsen, (8) Straßenbegleitgrün, sowie in der Hauptsache (9) eine gegenüber dem Ist-Zustand deutlich positivere Bilanz bezüglich des öffentlich zugänglichen grüngeprägten Freiraums. Als Anker dieses auf ökologischer Funktionalität beruhenden ästhetischen Konzepts soll als gestalterische Maßnahme das Nachzeichnen der historischen Landwehr durch einen durchgehenden Grünstreifen erfolgen. Begründung: Schon die entsprechende Etymologie legt hierzu das Leitbild nachhaltiger Entwicklung nahe: Kultur: < lat. cultura "Landbau, Pflege (des Körpers und Geistes); zu lat. colere "(be)bauen (be)wohnen, pflegen"; Campus: < lat. campus "Feld". Hierdurch versteht sich eine integrierte Wohnungspolitik, welche die Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen beinhaltet, nahezu von selbst.
Inhalt
Antrag vom 04.01.2013, OF 269/2
Betreff: Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazu Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass am Kulturcampus die breiten Möglichkeiten ökologisch orientierter Flächengestaltung zum Einsatz gelangen. Hierzu gehören Maßnahmen zur (1) Entsiegelung, (2) Regenwassermanagement, (3) Dach- und Fassadenbegrünung, (4) integrierte Betrachtung des vorhandenen Baumbestands, (5) Lärmminderung durch standortgerechte und klimaneutrale Pflanzanlagen, (6) grünbeschattete Plätze zur Vermeidung von Wärmeinseln, (7) Berücksichtigung von Frischluftachsen, (8) Straßenbegleitgrün, sowie in der Hauptsache (9) eine gegenüber dem Ist-Zustand deutlich positivere Bilanz bezüglich des öffentlich zugänglichen grüngeprägten Freiraums. Als Anker dieses auf ökologischer Funktionalität beruhenden ästhetischen Konzepts soll als gestalterische Maßnahme das Nachzeichnen der historischen Landwehr durch einen durchgehenden Grünstreifen erfolgen.
Begründung: Schon die entsprechende Etymologie legt hierzu das Leitbild nachhaltiger Entwicklung nahe: Kultur: < lat. cultura "Landbau, Pflege (des Körpers und Geistes); zu lat. colere "(be)bauen (be)wohnen, pflegen"; Campus: < lat. campus "Feld". Hierdurch versteht sich eine integrierte Wohnungspolitik, welche die Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen beinhaltet, nahezu von selbst.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2013Sie sind hierOFOF 269/2Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2013OAOA 322Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 2. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1620Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazuStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 14. Einstimmige Annahme