Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazu
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1620
Betreff: Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazu Ausgehend von den in den Planungswerkstätten für den Kulturcampus Frankfurt erarbeiteten Entwurfsvarianten, die über einen Strukturplan zu einem Bebauungsplanentwurf weitergeführt werden, wird für das Plangebiet ein durchgängiges Grün- und Freiflächenkonzept über Platzbereiche und eine von Nord nach Süd verlaufende grüne Achse parallel zur historischen Linie der Landwehr geschaffen. Die in den Platzbereichen und der grünen Achse vorhandenen Bäume sollen erhalten bleiben und von Beginn an identitätsstiftend wirken. Besonnte und verschattete Bereiche können frühzeitig entstehen und zur Belüftung und zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation des Gebietes beitragen. Durch die Strukturierung und Bündelung der Grün- und Freiflächen bietet sich das Potential, bessere Nutzungs- und Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. Gegenüber der heutigen Situation zeigt sich im Hinblick auf die zu begrünenden Flächen im Plangebiet eine positive Bilanz. Während der Bebauungsplan den Flächenrahmen und das minimale Maß der Begrünung definieren wird, ist es die Aufgabe der anschließenden Planungsschritte, das Konzept qualitativ auszufüllen. Eine hohe Qualität der Grün- und Außenanlagen wird dabei das Ziel der Planung sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2013OFOF 269/2Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2013OAOA 322Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 2. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1620Kulturcampus: Attraktive Grünflächen gehören dazuStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab