Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazu
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Architektur gehört dazu Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Beirat ins Leben gerufen wird, der - insbesondere mit Blick auf Vielfalt und Qualität der Architektur sowie auf eine vielgestaltige Wohnbebauung für breite Schichten der Bevölkerung - das Stadtplanun gsamt bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und die Eigentümer bei der Ausgestaltung und Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren berät. Soweit dies möglich ist, sollen der gewünschten Vielfalt und Qualität der neu entstehenden Gebäude bereits mit den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachformen), ggf. unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der benachbarten Bestandsbebauung, Rechnung getragen werden. Den Bauherrn sind bei allen Gebäuden Regeln, welche Bauvorhaben von solch großer städtebaulicher Bedeutung sind, dass sie eines Wettbewerbs bedürfen und für welche Bauvorhaben Gutachterverfahren genügen, vorzugeben. Dabei ist auf eine gewisse Kleinteiligkeit zu achten, so dass nicht die Bebauung ganzer Karrees oder Straßenzüge innerhalb eines Verfahrens abgehandelt wird. Außerdem ist grundsätzlich eine rege Teilnahme von auswärtigen Architekturbüros anzustreben. Begründung: Mit dem Kulturcampus soll ein neues Quartier entstehen, das von architektonischer Qualität und städtebaulicher Vielfalt - was dezidiert auch unterschiedliche Architektursprachen bedeutet - geprägt ist. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Inhalt
Antrag vom 02.01.2013, OF 266/2
Betreff: Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazu
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein Beirat ins Leben gerufen wird, der - insbesondere mit Blick auf Vielfalt und Qualität der Architektur sowie auf eine vielgestaltige Wohnbebauung für breite Schichten der Bevölkerung - das Stadtplanun gsamt bei der weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplans und die Eigentümer bei der Ausgestaltung und Durchführung von Wettbewerben und Gutachterverfahren berät. Soweit dies möglich ist, sollen der gewünschten Vielfalt und Qualität der neu entstehenden Gebäude bereits mit den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Dachformen), ggf. unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der benachbarten Bestandsbebauung, Rechnung getragen werden. Den Bauherrn sind bei allen Gebäuden Regeln, welche Bauvorhaben von solch großer städtebaulicher Bedeutung sind, dass sie eines Wettbewerbs bedürfen und für welche Bauvorhaben Gutachterverfahren genügen, vorzugeben. Dabei ist auf eine gewisse Kleinteiligkeit zu achten, so dass nicht die Bebauung ganzer Karrees oder Straßenzüge innerhalb eines Verfahrens abgehandelt wird. Außerdem ist grundsätzlich eine rege Teilnahme von auswärtigen Architekturbüros anzustreben.
Begründung: Mit dem Kulturcampus soll ein neues Quartier entstehen, das von architektonischer Qualität und städtebaulicher Vielfalt - was dezidiert auch unterschiedliche Architektursprachen bedeutet - geprägt ist. Dies ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2013Sie sind hierOFOF 266/2Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazuOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Februar 2013OAOA 320Kulturcampus: Qualitätvolle Architektur gehört dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
- 2. Dezember 2013STST 1618Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazuStellungnahme
- 6. April 2017OFOF 253/2Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazu! Beirat für Vielfalt und Qualität der Architektur nach über dreijährigen (!) Ab-stimmungsgesprächen nun endlich ins Leben rufen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2017OMOM 1502Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazu! Beirat für Vielfalt und Qualität der Architektur nach über dreijährigen Abstimmungsgesprächen nun endlich ins Leben rufen!Direktanregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 236 WochenSTST 1210Kulturcampus: Qualitätsvolle Architektur gehört dazu! Beirat für Vielfalt und Qualität der Architektur nach über dreijährigen Abstimmungsgesprächen nun endlich ins Leben rufen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 14. Einstimmige Annahme