Riederwaldtunnel: Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor Baulärm geschützt werden!
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
vor Baulärm geschützt werden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der Veranstaltung des Bauträgers Hessen Mobil am 2. Juli 2014 wurde mitgeteilt, dass während bestimmter Bauphasen des Riederwaldtunnels die gesetzlichen Lärmobergrenzen nicht eingehalten werden können. Dies sei besonders beim Einbringen und Entfernen der Spundwände für die Baugrube zu erwarten. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, mit dem Bauträger Verhandlungen zu folgenden Forderungen aufzunehmen:
- Bei den Ausschreibungen müssen die Baufirmen verpflichtet werden, lediglich Baumaschinen einzusetzen, die den derzeitigen höchsten Lärmschutzstandard erfüllen.
- Bereitstellung von ruhigem, gleichwertigem und gleichpreisigem Wohnraum auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner. Zum Beispiel für Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter, kranke und lärmempfindliche Menschen.
- Die Rammarbeiten im Bereich der schulnahen Bauabschnitte sind nur während der Schulferien durchzuführen.
- Bei permanenter Lärmbelastung ist die Pestalozzischule während des Baus an einen anderen Standort unterzubringen. Ein kostenfreier Fahrdienst ist in dieser Zeit einzurichten.
- Einbau von Schallschutzfenstern in allen Häusern, in denen diese noch nicht vorhanden sind.
- Mietsenkungen für alle Anwohnerinnen und Anwohner während der gesamten Bauzeit.
- Sofortige Veröffentlichung aller gemessenen Lärmwerte während der gesamten Bauzeit.
- Kostenübernahme all dieser erforderlichen Maßnahmen durch den Bauträger Hessen Mobil. Bis über diese Forderungen Einigungen erzielt werden, ist ein Baustopp durchzusetzen.
Inhalt
Antrag vom 03.07.2014, OF 262/11
Betreff: Riederwaldtunnel: Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor Baulärm geschützt werden!
Der Ortsbeirat möge beschließen: Während der Veranstaltung des Bauträgers Hessen Mobil am 2. Juli 2014 wurde mitgeteilt, dass während bestimmter Bauphasen des Riederwaldtunnels die gesetzlichen Lärmobergrenzen nicht eingehalten werden können. Dies sei besonders beim Einbringen und Entfernen der Spundwände für die Baugrube zu erwarten. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, mit dem Bauträger Verhandlungen zu folgenden Forderungen aufzunehmen:
- Bei den Ausschreibungen müssen die Baufirmen verpflichtet werden, lediglich Baumaschinen einzusetzen, die den derzeitigen höchsten Lärmschutzstandard erfüllen.
- Bereitstellung von ruhigem, gleichwertigem und gleichpreisigem Wohnraum auf Wunsch der Anwohnerinnen und Anwohner. Zum Beispiel für Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter, kranke und lärmempfindliche Menschen.
- Die Rammarbeiten im Bereich der schulnahen Bauabschnitte sind nur während der Schulferien durchzuführen.
- Bei permanenter Lärmbelastung ist die Pestalozzischule während des Baus an einen anderen Standort unterzubringen. Ein kostenfreier Fahrdienst ist in dieser Zeit einzurichten.
- Einbau von Schallschutzfenstern in allen Häusern, in denen diese noch nicht vorhanden sind.
- Mietsenkungen für alle Anwohnerinnen und Anwohner während der gesamten Bauzeit.
- Sofortige Veröffentlichung aller gemessenen Lärmwerte während der gesamten Bauzeit.
- Kostenübernahme all dieser erforderlichen Maßnahmen durch den Bauträger Hessen Mobil. Bis über diese Forderungen Einigungen erzielt werden, ist ein Baustopp durchzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2014Sie sind hierOFOF 262/11Riederwaldtunnel: Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor Baulärm geschützt werden!Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. Juli 2014OMOM 3305Riederwaldtunnel: Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor Baulärm geschützt werden!Direktanregung
- 25. August 2014Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1111Riederwaldtunnel: Anwohnerinnen und Anwohner müssen vor Baulärm geschützt werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung CDU und 1 SPD