Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7
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Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7 Der Ortsbezirk 7 und hier in besonderem Maße Rödelheim sind mit einer Vielzahl von Spielhallen geplagt. Sehnsüchtig wurde deshalb von der Bevölkerung das neue Spielhallengesetz erwartet, mit dessen Umsetzung eine deutliche Reduzierung zu erwarten ist. Umso ärgerlicher ist es, dass am 6. Januar der Presse zu entnehmen war, dass "bislang die Stadt in der Sache nicht tätig geworden ist." Dies ist besonders verwunderlich, da der Magistrat bereits ein halbes Jahr Zeit hatte, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Nun werden auf einmal diverse Hinderungsgründe aus dem Hut gezaubert, wie: die Stadt müsse Kriterien finden für dir Entscheidung, welche Zockerstätten erhalten werden sollten und welche schließen müssten. Maßgeblich hierbei solle mit 60% der Gewichtung "die Qualität der Betriebsführung", sprich der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Frankfurt sein. Auch der Abstand zu Jugendeinrichtungen soll mit 30% gewichtet werden. In diesem Zusammenhang ist zu lesen, dass das Ordnungsamt dabei ist, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Jugendeinrichtungen zu machen. Warum nur hat niemand dem Ordnungsamt verraten, dass es diese Informationen mühelos vom Jugendamt erhalten könnte? Weiterhin stellt sich die Frage, weshalb der Magistrat z.B. im Falle der Spielstätten in der Alexanderstraße in Rödelheim nicht tätig wird. Hier wären alle Kriterien für eine umgehende Schließung gegeben: Beide Spielhallen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu einem Gemeindezentrum, das Angebote für Kinder und Jugendliche vorhält. Der Mindestabstand liegt deutlich unter 300 m. In einem Fall handelt es sich offensichtlich um eine "Mehrfachspielhalle". All diese Widersprüche legen die Vermutung nahe, dass die Stadt Frankfurt wenig Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der neuen Gesetzeslage hat und stattdessen lieber weiterhin auf die Gewerbesteuereinnahmen setzt. Dies legt auch die Aussage nahe, dass bislang nur solche Spielstätten geschlossen wurden, "wo es eindeutige Verstöße der Betreiber gab, etwa, wenn die Steuern nicht bezahlt wurden." All
Inhalt
Antrag vom 06.01.2018, OF 245/7
Betreff: Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7 Der Ortsbezirk 7 und hier in besonderem Maße Rödelheim sind mit einer Vielzahl von Spielhallen geplagt. Sehnsüchtig wurde deshalb von der Bevölkerung das neue Spielhallengesetz erwartet, mit dessen Umsetzung eine deutliche Reduzierung zu erwarten ist. Umso ärgerlicher ist es, dass am 6. Januar der Presse zu entnehmen war, dass "bislang die Stadt in der Sache nicht tätig geworden ist." Dies ist besonders verwunderlich, da der Magistrat bereits ein halbes Jahr Zeit hatte, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Nun werden auf einmal diverse Hinderungsgründe aus dem Hut gezaubert, wie: die Stadt müsse Kriterien finden für dir Entscheidung, welche Zockerstätten erhalten werden sollten und welche schließen müssten. Maßgeblich hierbei solle mit 60% der Gewichtung "die Qualität der Betriebsführung", sprich der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Frankfurt sein. Auch der Abstand zu Jugendeinrichtungen soll mit 30% gewichtet werden. In diesem Zusammenhang ist zu lesen, dass das Ordnungsamt dabei ist, eine Bestandsaufnahme der aktuellen Jugendeinrichtungen zu machen. Warum nur hat niemand dem Ordnungsamt verraten, dass es diese Informationen mühelos vom Jugendamt erhalten könnte? Weiterhin stellt sich die Frage, weshalb der Magistrat z.B. im Falle der Spielstätten in der Alexanderstraße in Rödelheim nicht tätig wird. Hier wären alle Kriterien für eine umgehende Schließung gegeben: Beide Spielhallen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu einem Gemeindezentrum, das Angebote für Kinder und Jugendliche vorhält. Der Mindestabstand liegt deutlich unter 300 m. In einem Fall handelt es sich offensichtlich um eine "Mehrfachspielhalle". All diese Widersprüche legen die Vermutung nahe, dass die Stadt Frankfurt wenig Interesse an einer zeitnahen Umsetzung der neuen Gesetzeslage hat und stattdessen lieber weiterhin auf die Gewerbesteuereinnahmen setzt. Dies legt auch die Aussage nahe, dass bislang nur solche Spielstätten geschlossen wurden, "wo es eindeutige Verstöße der Betreiber gab, etwa, wenn die Steuern nicht bezahlt wurden." All dies vorausgeschickt, beantragt der Ortsbeirat 7: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich seinem Auftrag gerecht zu werden - nämlich seine Arbeitskraft zum Wohle der Bevölkerung einzusetzen - und in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass Spielstätten, die eindeutig nach dem Hessischen Spielhallengesetz nicht weiter betrieben werden dürfen, umgehend geschlossen werden und bei den übrigen Spielhallen zielstrebig eine deutliche Reduzierung angestrebt und umgesetzt wird.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2018Sie sind hierOFOF 245/7Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 23. Januar 2018OMOM 2674Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Direktanregung
- 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 891Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU