Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 891
Betreff: Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7 Der Magistrat setzt das Hessische Spielhallengesetz mit seinen Neuerungen seit Inkrafttreten um. Von einst 164 Spielhallen im gesamten Stadtgebiet wurden bereits 14 Spielhallen freiwillig oder auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen. Weitere Schließungen stehen bis Ende April 2018 unmittelbar bevor. Das Verfahren ist insgesamt sehr komplex. Die Überprüfungen nach dem vom Magistrat beschlossenen Wägungsschema laufen weiter. In sechs Fällen sind zu Untersagungen des Ordnungsamtes Klagen beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main anhängig. In einem dieser Fälle wurde jüngst die Entscheidung der Behörde bestätigt, was der Magistrat als gutes Signal ansieht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2018OFOF 245/7Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 23. Januar 2018OMOM 2674Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Direktanregung
- 14. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 891Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab