Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7
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Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2674 entstanden aus Vorlage: OF 245/7 vom 06.01.2018
Betreff: Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass Spielstätten, die eindeutig nach dem Hessischen Spielhallengesetz nicht weiter betrieben werden dürfen, umgehend geschlossen werden und bei den übrigen Spielhallen zielstrebig eine deutliche Reduzierung angestrebt und umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2018OFOF 245/7Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 23. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2674Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Direktanregung
- 14. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 891Umgehende Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats