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Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!

Vorlagentyp: OFSPD
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern! Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Prüfling (unterer Teil) für die Fahrtrichtung zur Neebstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu platzieren. Zugleich wird der Magistrat gebeten, das Vorfahrt achten Schild an der Einmündung der Rodheimer Straße gut sichtbar wieder aufzustellen. Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden seitens der Anwohner, dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Der Eindruck der freien Geradeausfahrt von der Burgstraße aus wird zu oft zum sehr schnellen Fahren genutzt. Das Vorfahrt-Achten Verkehrsschild an der Rodheimer Str. mahnte in gewissem Maße zu vorsichtiger Fahrweise, es sollte daher wieder aufgestellt werden. Die Straße Im Prüfling (unterer Teil) ist nur für Anlieger konzipiert ist, doch wird sie in nicht unerheblichem Maße als Durchgangsstraße genutzt. Sehr viele Fahrzeuge benutzen diesen Straßenabschnitt, um an der Ecke zur Neebstraße ordnungswidrig in Richtung Seckbach links abzubiegen. Eine Geschwindigkeitsanzeige bewirkt bei vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern einen positiven "erzieherischen Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Der positive Effekt wird auch dadurch gefördert, dass keine behördliche Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt. Ein Sicherheitsvorteil für Fußgänger und Radfahrer würde sich durch diese Maßnahme auch ergeben. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet daneben für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit ihrer "gefühlten" Wahrnehmung. vorhandenen Markierungen helfen hier nicht, sie verwirren eher. Aus der Bergerstr. Kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen aus der Eulengasse, finden aber an der Kreuzung eine durchbrochene weiße Linie vor. Fahrzeuge aus der Enkheimer Straße haben Vorfahrt gegenüber den PKW aus der Berger Straße, stehen aber auch vor einer unterbrochenen Haltelinie,

Inhalt

Antrag vom 07.01.2013, OF 233/4

Betreff: Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern! Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Prüfling (unterer Teil) für die Fahrtrichtung zur Neebstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu platzieren. Zugleich wird der Magistrat gebeten, das Vorfahrt achten Schild an der Einmündung der Rodheimer Straße gut sichtbar wieder aufzustellen.

Begründung: Es gibt immer wieder Beschwerden seitens der Anwohner, dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Der Eindruck der freien Geradeausfahrt von der Burgstraße aus wird zu oft zum sehr schnellen Fahren genutzt. Das Vorfahrt-Achten Verkehrsschild an der Rodheimer Str. mahnte in gewissem Maße zu vorsichtiger Fahrweise, es sollte daher wieder aufgestellt werden. Die Straße Im Prüfling (unterer Teil) ist nur für Anlieger konzipiert ist, doch wird sie in nicht unerheblichem Maße als Durchgangsstraße genutzt. Sehr viele Fahrzeuge benutzen diesen Straßenabschnitt, um an der Ecke zur Neebstraße ordnungswidrig in Richtung Seckbach links abzubiegen. Eine Geschwindigkeitsanzeige bewirkt bei vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern einen positiven "erzieherischen Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Der positive Effekt wird auch dadurch gefördert, dass keine behördliche Ahndung der Ordnungswidrigkeit erfolgt. Ein Sicherheitsvorteil für Fußgänger und Radfahrer würde sich durch diese Maßnahme auch ergeben. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet daneben für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit ihrer "gefühlten" Wahrnehmung. vorhandenen Markierungen helfen hier nicht, sie verwirren eher. Aus der Bergerstr. Kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt gegenüber Fahrzeugen aus der Eulengasse, finden aber an der Kreuzung eine durchbrochene weiße Linie vor. Fahrzeuge aus der Enkheimer Straße haben Vorfahrt gegenüber den PKW aus der Berger Straße, stehen aber auch vor einer unterbrochenen Haltelinie,Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2013Sie sind hier
    OFOF 233/4Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2013OMOM 1866Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!Direktanregung
  3. 13. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 639Im Prüfling (unterer Teil) Beachtung angemessen vorsichtiger Fahrweise fordern!Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 17 · 22.01.2013
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1866 2013 Die Vorlage OF 233/4 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Im Prüfling (unterer Teil) für die Fahrtrichtung zur Neebstraße eine mobile Geschwindigkeitsanzeigeanlage zu platzieren. Zugleich wird der Magistrat gebeten, in der Straße Im Prüfling ein "Vorfahrt achten"-Schild an der Einmündung der Rodheimer Straße gut sichtbar aufzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDLinke
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Punkt 1: CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung) Punkt 2: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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