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Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEFDP
94 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan B688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch ins Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und 2. ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem KiTa- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der schulischen und außerschulischen Nachmittagsbetreuung (insbesondere der Erweiterten Schulischen Betreuung) unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden.

Inhalt

Antrag vom 22.10.2017, OF 227/12

Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan B688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch ins Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und 2. ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem KiTa- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der schulischen und außerschulischen Nachmittagsbetreuung (insbesondere der Erweiterten Schulischen Betreuung) unter einem Dach gebündelt werden können.

Begründung: Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2017Sie sind hier
    OFOF 227/12Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
  2. 3. November 2017OAOA 193Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichernAnregung
  3. 4. März 2018OFOF 266/12Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnenOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  4. 16. März 2018OMOM 2934Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnenDirektanregung
  5. 3. Mai 2018OFOF 308/12Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher StadtpfadOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 18. Mai 2018OMOM 3198Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher StadtpfadDirektanregung
  7. 10. August 2018STST 1578Sofort mit dem Bau von Betreuungseinrichtungen auf dem Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung beginnenStellungnahme
  8. 8. Oktober 2018STST 1973Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasensprung/Kalbacher StadtpfadStellungnahme
  9. 19. November 2018OFOF 373/12Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher StadtpfadOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
  10. 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 1556Veranstaltungsraum in der zu errichtenden Einrichtung Am Hasenpfad/Kalbacher StadtpfadStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 16 · 03.11.2017
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung OA 193 2017 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors in die Begründung überstellt wird und der zweite Satz der Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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