Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet

Vorlagentyp: OFfwf
2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Mit der OA 421 wird der Magistrat aufgefordert, „in die Kommission zur Abwehr von Fluglärm eigene Vorschläge zur Lärmoptimierung auf Flugrouten über Frankfurter Stadtgebiet und besonders Bergen-Enkheim einzubringen, darunter den Vorschlag zu machen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen.“ Der Verweis des Magistrats im Bericht B 700 zu der hier relevanten Frage 4 auf das Planfeststellungsverfahren und auf den Rechtscharakter von Flugrouten geht völlig fehl. Die OA 421 ist vom Ortsbeirat 16 unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eingebracht worden. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den Bericht B 184, betreffend „Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“, dem zu entnehmen ist, dass derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht werden. Die Anregungen des OBR 16 in der OA 421 gehen auf eine Empfehlung der Deutsche Flugsicherung (DFS) zurück, dass nämlich über den Vertreter der Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission wegen des Fehlens des Instituts der sogenannten „Lärmschadensbilanz“, das es in mehreren europäischen Ländern gibt, entsprechende Voraussetzungen zur Lärmoptimierung in der Fluglärmkommission geschaffen werden sollten. Da der Magistrat unbestritten in der Fluglärmkommission vertreten und somit zuständig ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, um so Voraussetzungen zu schaffen oder zu erleichtern, die Flugrouten - in welcher Form auch immer - über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren.

Inhalt

Antrag vom 15.10.2007, OF 226/16

Betreff:

Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

  1. Bericht B 700 wird nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
  2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die Anregungen aus der OA 421, die in der
  3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom
  4. Juli 2007 eine Mehrheit fand, auch tatsächlich umzusetzen, also entsprechende Vorschläge zur Lärmminderung in die Fluglärmkommission einzubringen und sich nicht auf seine angebliche Unzuständigkeit zu berufen, die weder den rechtlichen Gegebenheiten noch dem Anlass der OA 421 entspricht. Der Magistrat soll der Empfehlung der Deutsche Flugsicherung DFS folgen, der eine Beratung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms für geboten hält “…vor diesem Hintergrund, dass annähernd jede Veränderung von Flugrouten im Rhein-Main-Gebiet zu einer Veränderung der Lärmbelastung – möglicherweise zu Gunsten des einen Bereiches, aber auch zu Lasten anderer Bereiche – führt“ und genau dies im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen für die Zukunft ermöglicht werden muss. Begründung: Mit der OA 421 wird der Magistrat aufgefordert, "in die Kommission zur Abwehr von Fluglärm eigene Vorschläge zur Lärmoptimierung auf Flugrouten über Frankfurter Stadtgebiet und besonders Bergen-Enkheim einzubringen, darunter den Vorschlag zu machen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen.“ Der Verweis des Magistrats im Bericht B 700 zu der hier relevanten Frage 4 auf das Planfeststellungsverfahren und auf den Rechtscharakter von Flugrouten geht völlig fehl. Die OA 421 ist vom Ortsbeirat 16 unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eingebracht worden. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den Bericht B 184, betreffend "Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“, dem zu entnehmen ist, dass derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht werden. Die Anregungen des OBR 16 in der OA 421 gehen auf eine Empfehlung der Deutsche Flugsicherung (DFS) zurück, dass nämlich über den Vertreter der Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission wegen des Fehlens des Instituts der sogenannten "Lärmschadensbilanz“, das es in mehreren europäischen Ländern gibt, entsprechende Voraussetzungen zur Lärmoptimierung in der Fluglärmkommission geschaffen werden sollten. Da der Magistrat unbestritten in der Fluglärmkommission vertreten und somit zuständig ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, um so Voraussetzungen zu schaffen oder zu erleichtern, die Flugrouten - in welcher Form auch immer - über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 700 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. September 2007BB 700Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  2. 15. Oktober 2007Sie sind hier
    OFOF 226/16Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
    Ortsbeiratsantrag · fwf

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 16 · 30.10.2007
TO I, TOP 27
Zurückgezogen
Anregung OA 529 2007 Anregung OA 530 2007 1. a) Die Vorlage B 700 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 529 und OA 530 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 226/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 228/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 229/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneWBE
Ablehnung:
CDUFDP
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen