Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit der OA 421 wird der Magistrat aufgefordert, „in die Kommission zur Abwehr von Fluglärm eigene Vorschläge zur Lärmoptimierung auf Flugrouten über Frankfurter Stadtgebiet und besonders Bergen-Enkheim einzubringen, darunter den Vorschlag zu machen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen.“ Der Verweis des Magistrats im Bericht B 700 zu der hier relevanten Frage 4 auf das Planfeststellungsverfahren und auf den Rechtscharakter von Flugrouten geht völlig fehl. Die OA 421 ist vom Ortsbeirat 16 unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eingebracht worden. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den Bericht B 184, betreffend „Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“, dem zu entnehmen ist, dass derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht werden. Die Anregungen des OBR 16 in der OA 421 gehen auf eine Empfehlung der Deutsche Flugsicherung (DFS) zurück, dass nämlich über den Vertreter der Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission wegen des Fehlens des Instituts der sogenannten „Lärmschadensbilanz“, das es in mehreren europäischen Ländern gibt, entsprechende Voraussetzungen zur Lärmoptimierung in der Fluglärmkommission geschaffen werden sollten. Da der Magistrat unbestritten in der Fluglärmkommission vertreten und somit zuständig ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, um so Voraussetzungen zu schaffen oder zu erleichtern, die Flugrouten - in welcher Form auch immer - über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2007, OF 226/16
Betreff:
Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
- Bericht B 700 wird nur als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die Anregungen aus der OA 421, die in der
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom
- Juli 2007 eine Mehrheit fand, auch tatsächlich umzusetzen, also entsprechende Vorschläge zur Lärmminderung in die Fluglärmkommission einzubringen und sich nicht auf seine angebliche Unzuständigkeit zu berufen, die weder den rechtlichen Gegebenheiten noch dem Anlass der OA 421 entspricht. Der Magistrat soll der Empfehlung der Deutsche Flugsicherung DFS folgen, der eine Beratung der Kommission zur Abwehr des Fluglärms für geboten hält “…vor diesem Hintergrund, dass annähernd jede Veränderung von Flugrouten im Rhein-Main-Gebiet zu einer Veränderung der Lärmbelastung – möglicherweise zu Gunsten des einen Bereiches, aber auch zu Lasten anderer Bereiche – führt“ und genau dies im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen für die Zukunft ermöglicht werden muss. Begründung: Mit der OA 421 wird der Magistrat aufgefordert, "in die Kommission zur Abwehr von Fluglärm eigene Vorschläge zur Lärmoptimierung auf Flugrouten über Frankfurter Stadtgebiet und besonders Bergen-Enkheim einzubringen, darunter den Vorschlag zu machen, eine Lärmschadensbilanz aufzustellen und die notwendigen Voraussetzungen für eine gerechtere Lärmverteilung, zum Beispiel durch Streuung, zu schaffen.“ Der Verweis des Magistrats im Bericht B 700 zu der hier relevanten Frage 4 auf das Planfeststellungsverfahren und auf den Rechtscharakter von Flugrouten geht völlig fehl. Die OA 421 ist vom Ortsbeirat 16 unabhängig vom Planfeststellungsverfahren eingebracht worden. Sie bezieht sich ausdrücklich auf den Bericht B 184, betreffend "Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet“, dem zu entnehmen ist, dass derzeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der Fluglärmkommission auch die An- und Abflugrouten auf ihre jeweilige Lärmoptimierung untersucht werden. Die Anregungen des OBR 16 in der OA 421 gehen auf eine Empfehlung der Deutsche Flugsicherung (DFS) zurück, dass nämlich über den Vertreter der Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission wegen des Fehlens des Instituts der sogenannten "Lärmschadensbilanz“, das es in mehreren europäischen Ländern gibt, entsprechende Voraussetzungen zur Lärmoptimierung in der Fluglärmkommission geschaffen werden sollten. Da der Magistrat unbestritten in der Fluglärmkommission vertreten und somit zuständig ist, sollte er die Anregung der DFS unbedingt aufgreifen und einen entsprechenden Antrag in die Fluglärmkommission unverzüglich einbringen, um so Voraussetzungen zu schaffen oder zu erleichtern, die Flugrouten - in welcher Form auch immer - über Frankfurter und besonders Bergen-Enkheimer Stadtgebiet zu vermeiden oder wenigstens die Lärmbelastung zu reduzieren. Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 700 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2007BB 700Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 15. Oktober 2007Sie sind hierOFOF 226/16Flugrouten über dem Frankfurter StadtgebietOrtsbeiratsantrag · fwf
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, GRÜNE, WBE und fwf gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme