Leipziger Straße - Schutz gegen weitere Spielhallen
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weitere Spielhallen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viele Glücksspielstätten / Spielhallen derzeit auf der Leipziger Straße betrieben werden, über welche rechtlichen Möglichkeiten der Magistrat verfügt, die Eröffnung weiterer Glücksspielstätten / Spielhallen zukünftig zu untersagen.
Inhalt
Antrag vom 18.07.2012, OF 206/2
Betreff: Leipziger Straße - Schutz gegen weitere Spielhallen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viele Glücksspielstätten / Spielhallen derzeit auf der Leipziger Straße betrieben werden, über welche rechtlichen Möglichkeiten der Magistrat verfügt, die Eröffnung weiterer Glücksspielstätten / Spielhallen zukünftig zu untersagen.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2012Sie sind hierOFOF 206/2Leipziger Straße - Schutz gegen weitere SpielhallenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2012OMOM 1370Leipziger Straße - Schutz gegen weitere SpielhallenDirektanregung
- 19. November 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1758Leipziger Straße - Schutz gegen weitere SpielhallenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme