Leipziger Straße - Schutz gegen weitere Spielhallen
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Anregung an den Magistrat vom 13.08.2012, OM 1370 entstanden aus Vorlage: OF 206/2 vom 18.07.2012
Betreff: Leipziger Straße - Schutz gegen weitere Spielhallen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Glücksspielstätten/Spielhallen derzeit in Bockenheim (z. B. Leipziger Straße, Große Seestraße und Schloßstraße) betrieben werden und wie sich die Anzahl der Spielhallen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; 2. über welche rechtlichen Möglichkeiten der Magistrat verfügt, um die Eröffnung weiterer oder den Betrieb bestehender Glücksspielstätten/Spielhallen zukünftig zu untersagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juli 2012OFOF 206/2Leipziger Straße - Schutz gegen weitere SpielhallenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2012Sie sind hierOMOM 1370Leipziger Straße - Schutz gegen weitere SpielhallenDirektanregung
- 19. November 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1758Leipziger Straße - Schutz gegen weitere SpielhallenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats