Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Einhausung der A661 in der Variante L2 unabhängig von der Planung des Baugebietes "Günthersburghöfe" voranzutreiben. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern von Bornheim und Seckbach Schutz vor Lärm und Abgasen bieten und eine notwendige Grünfläche schaffen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Einhausung der A661 in der Variante L2 wird unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes "Günthersburghöfe" geplant und auf den Weg gebracht.
Begründung
Laut Medienberichten soll die Einhausung der A661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt "Günthersburghöfe" errichtet wird. Der Planungsdezernent Mike Josef hat die Befürchtung geäußert, dass Argumente für die Einhausung entfallen könnten, wenn das Bauprojekt "Günthersburghöfe" nicht umgesetzt wird. Die Einhausung hat jedoch einen enormen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Bornheims und Seckbachs! Besser wäre ohnehin die Variante L1 gewesen! Die Einhausung mit der Mindestvariante L2, bietet für die Bürgerinnen und Bürger von Bornheim und Seckbach eine kleine Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 Sechsspurigen Autobahn am Riederwaldtunnel abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicher zu stellen. Sie stellt eine dringend erforderliche Grünfläche dar! Der Wegfall der Einhausung würde die östlichen Stadtteile weiter mit Lärm und Abgasen belasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2021Sie sind hierOFOF 2/4Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werdenOrtsbeiratsantrag · FDP, GRÜNE
- 4. Mai 2021OAOA 10Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werdenAnregung
- 5. November 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 394Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werdenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)