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Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden

Vorlagentyp: OA
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Einhausung der A 661 in der Variante L 2 unabhängig von der weiteren Planung des Baugebietes Günthersburghöfe zu planen und auf den Weg zu bringen.

Begründung

Laut Medienberichten soll die Einhausung der A 661 nur dann weiterverfolgt werden, wenn auch das Bauprojekt Günthersburghöfe errichtet wird. Der Planungsdezernent Stadtrat Mike Josef hat die Befürchtung geäußert, dass Argumente für die Einhausung entfallen könnten, wenn das Bauprojekt Günthersburghöfe nicht umgesetzt wird. Die Einhausung hat jedoch einen enormen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Bornheims und Seckbachs! Besser wäre ohnehin die Variante L 1 gewesen! Die Einhausung mit der Mindestvariante L 2 bietet für die Bürgerinnen und Bürger von Bornheim und Seckbach eine kleine Chance, die städtebauliche Schande einer ab 2030 sechsspurigen Autobahn am Riederwaldtunnel abzumildern und ein Mindestmaß an Schutz vor Lärm und Abgasen sicherzustellen. Sie stellt eine dringend erforderliche Grünfläche dar! Der Wegfall der Einhausung würde die östlichen Stadtteile weiter mit Lärm und Abgasen belasten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. April 2021OFOF 2/4Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werdenOrtsbeiratsantrag · FDP, GRÜNE
  2. 4. Mai 2021Sie sind hier
    OAOA 10Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werden
    Anregung
  3. 5. November 2021Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 394Einhausung der A 661 darf nicht zur Disposition gestellt werdenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 245
Angenommen
Der Vorlage OA 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONIBFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 15.07.2021
TO II, TOP 58
Angenommen
Der Vorlage OA 10 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONIBFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei

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