Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.
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- Installation von Tauschschränken in Kalbach-Riedberg nach Vorbild des Pilotprojekts in Griesheim21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vorgang: M 213/12 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:
- Mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung, mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen, gerechtfertigt wird.
- Inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37/2000), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich über- schritten werden, heute nicht mehr zutreffen.
- Warum das städtebauliche Konzept der M 213 vom 28.9.2012, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, vereinbar ist mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 m (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten, die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen.
- Ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist.
Inhalt
Antrag vom 02.11.2012, OF 184/12
Betreff: Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vorgang: M 213/12 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 m zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 m zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5, wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Uni für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:
- Mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung, mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen, gerechtfertigt wird.
- Inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37/2000), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich über- schritten werden, heute nicht mehr zutreffen.
- Warum das städtebauliche Konzept der M 213 vom 28.9.2012, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, vereinbar ist mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 m (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten, die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen.
- Ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage des Straßen- und Verkehrsmanagements Hessen Mobil, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag und in der Nacht trotz Lärmschutzwall deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist.Hauptvorlage: Antrag vom 14.09.2012, OF 159/12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2012MM 213Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Städtebauliches Konzept zum Niederurseler HangMagistratsvortrag
- 2. November 2012Sie sind hierOFOF 184/12Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2012OAOA 283Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213Anregung
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 91Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme