Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213
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Anregung vom 02.11.2012, OA 283 entstanden aus Vorlage: OF 184/12 vom 02.11.2012
Betreff: Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 "Riedberg-Niederurseler Hang" Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213 Vorgang: M 37/00 Im bisherigen Bebauungsplanentwurf Nr. 803 ist zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der A 5 ein Baukörperriegel mit einer dreigeschossigen Gewerbebebauung und ein Sondergebiet Universität ausgewiesen. Die Baugrenze dieser Bauflächen hält einen Abstand von 80 Metern zum Lärmschutzwall und einen Abstand von 35 Metern zur Starkstromleitung ein. Bedingt durch den Verzicht der Universität auf Bauflächen zwischen der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Autobahn A 5 wird nun vom Magistrat eine Umplanung dieses Bereichs angestrebt und geprüft, ob die vorgesehenen Gewerbeflächen und Sondergebietsflächen Universität für eine Wohnbebauung umgezont werden können. Der Abstand der Wohnbebauung zur A 5 würde damit deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. mit welchen aktuellen schalltechnischen Untersuchungen die Abkehr von der bisherigen Bebauungsplanfestsetzung mit einer aus Gründen der Lärmbelastung getroffenen Ausweisung einer Baufläche entlang der Autobahn A 5 für gewerbliche und universitäre Nutzungen gerechtfertigt wird; 2. inwieweit die aus einer schalltechnischen Untersuchung resultierenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 803 (M 37), dass in den Bauflächen entlang der Autobahn A 5 die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung deutlich überschritten werden, heute nicht mehr zutreffen; 3. warum das städtebauliche Konzept der Vorlage M 213, mit zusätzlichen Wohnbauflächen und erhöhten Geschosszahlen entlang der A 5, mit der Aussage der früheren schalltechnischen Untersuchung vereinbar ist, dass Gebäude mit einer Höhe von 9 Metern (erreichbar bei drei und vier Geschossen) in den Einwirkungsbereich hoher Lärmwerte geraten und die Wohnkriterien nicht mehr erfüllen; 4. ob die Annäherung der Wohnbebauung an die A 5, im Hinblick auf die Aussage von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagements, dass derzeit im Siedlungsbereich Riedberg entlang der A 5 die Lärmgrenzwerte sowohl am Tag als auch in der Nacht trotz eines Lärmschutzwalls deutlich überschritten werden und auch mit einer Erhöhung des Lärmschutzwalls keine signifikante Verbesserung der Lärmschutzwirkung erreichbar ist, mit den städtischen Zielsetzungen der Lärmvorsorge und Lärmminderungsplanung vereinbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2012MM 213Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Städtebauliches Konzept zum Niederurseler HangMagistratsvortrag
- 2. November 2012OFOF 184/12Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2012Sie sind hierOAOA 283Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang. Vortrag des Magistrats vom 28.09.2012, M 213Anregung
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 91Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 .Riedberg-Niederurseler Hang.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 213 = Annahme im Rahmen NR 407, OA 283 = Annahme) FDP und FREIE WÄHLER (M 213 und OA 283 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 213 = Ablehnung, OA 283 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 407) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL