Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Gerbermühlstraße bis zur Osthafenbrücke auszuweiten, um die Sicherheit der vielen Kinder und Jugendlichen, die die Sportanlage Mainwasen besuchen, zu erhöhen. Eine Anpassung der Ampelphase wird ebenfalls beantragt, um einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Osthafenbrücke — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.07.2026.
- Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Osthafenbrücke per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die in ST 874 positiv geprüfte Ausweitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf der Gerbermühlstraße bis zur Osthafenbrücke und die dazu erforderliche Veränderung der Ampelphase umzusetzen.
Begründung
Wie bereits in OF 1640/5 ausgeführt, befindet sich auf dem Gebiet die Sportanlage Mainwasen, die von vielen Kindern und Jugendlichen besucht wird. Zu ihrer Sicherheit und zur Sicherheit weiterer Verkehrsteilnehmenden würde eine Ausweitung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2025OFOF 1640/5Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage MainwasenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2026OMOM 8059Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage MainwasenDirektanregung
- 18. Mai 2026STST 874Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage MainwasenStellungnahme
- 8. September 2026Sie sind hierOFOF 167/5Tempo 50 auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage MainwasenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet