Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer Kirchplatz
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung, ob die Trinkwasserzapfstelle am Jakobusbrunnen in einen Trinkwasserbrunnen umgewandelt werden kann. Dies geschieht im Kontext einer Gesetzesänderung, die die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten fördert. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Alten Harheimer Kirchplatz.
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Kirchplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.07.2026.
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz22.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kirchplatz per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung, ob die vorhandene Trinkwasserzapfstelle am Jakobusbrunnen auf dem Alten Harheimer Kirchplatz in einen Trinkwasserbrunnen umgewandelt werden kann.
Begründung
Der Bundestag hat im November 2022 einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt. Das beschlossene Gesetz legt fest, dass zukünftig zur öffentlichen Wasserversorgung auch die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten gehört. Sollte die Installation eines Trinkwasserbrunnens am Jakobusbrunnen möglich sein, könnte den Vorgaben des WHG genüge geleistet werden und gleichzeitig die durch den Ortsbeirat angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Platz gefördert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 125/14Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer KirchplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Januar 2023OMOM 3343Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer KirchplatzDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 821Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer KirchplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme