Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer Kirchplatz
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die vorhandene Zapfstelle am Jakobusbrunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Dies soll der neuen gesetzlichen Vorgabe zur Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten entsprechen und die Aufenthaltsqualität auf dem Platz verbessern.
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Kirchplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.07.2026.
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz22.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauen31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kirchplatz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die vorhandene Zapfstelle am Jakobusbrunnen auf dem Alten Harheimer Kirchplatz in einen Trinkwasserbrunnen umgewandelt werden kann.
Begründung
Der Bundestag hat im November 2022 einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt. Das beschlossene Gesetz legt fest, dass zukünftig zur öffentlichen Wasserversorgung auch die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten gehört. Sollte die Installation eines Trinkwasserbrunnens am Jakobusbrunnen möglich sein, könnte den Vorgaben des WHG Genüge geleistet werden und gleichzeitig die durch den Ortsbeirat angestrebte Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Platz gefördert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Dezember 2022OFOF 125/14Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer KirchplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3343Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer KirchplatzDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 821Trinkwasserbrunnen am Alten Harheimer KirchplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats