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Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden

Vorlagentyp: OFFDP
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung von Klein- und Grundschulkindern im Günthersburgpark auf dem Weg zwischen Wetteraustraße und Weidenbornstraße durch illegal durchfahrende Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder zu beenden. Begründung: An der Weidenbornstraße in der Verlängerung über die Comeniusstraße in Richtung Günthersburgpark befinden sich die Kindertagesstätten KT 61 und KT 118. Diese Kitas werden von Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren besucht, drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den Kindergarten, die älteren Kinder in den Hort. Regelmäßig wird der Weg durch den Park von der Wetteraustraße zur Weidenborn-/Comeniusstraße von Kleinkrafträdern, Motorrollern und Motorrädern als Abkürzung benutzt. Nicht nur Pizzaboten und Postzusteller, sondern auch ignorante Bewohner des Umfelds benutzen diesen Parkweg als willkommene Abkürzung. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass kleine Kinder mit Dreirad, Roller, Laufrad und Kinderfahrrad nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von rücksichtslosen, schnell motorisierten Fahrzeugen rechnen. Wiederholt war zu beobachten, dass kleine Kinder auf dem Weg zu ihrer Kita von ihren Fahrzeugen fielen oder auch nur erschrocken zu weinen anfingen. Auch normale Jogger auf der Strecke sind gefährdet. Es ist dringend erforderlich, diese rücksichtslosen und verantwortungslosen Fahrer zu stoppen und von diesen Handlungen abzuhalten.

Inhalt

Antrag vom 24.10.2016, OF 108/3

Betreff: Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdung von Klein- und Grundschulkindern im Günthersburgpark auf dem Weg zwischen Wetteraustraße und Weidenbornstraße durch illegal durchfahrende Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder zu beenden.

Begründung: An der Weidenbornstraße in der Verlängerung über die Comeniusstraße in Richtung Günthersburgpark befinden sich die Kindertagesstätten KT 61 und KT 118. Diese Kitas werden von Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren besucht, drei- bis sechsjährige Kinder gehen in den Kindergarten, die älteren Kinder in den Hort. Regelmäßig wird der Weg durch den Park von der Wetteraustraße zur Weidenborn-/Comeniusstraße von Kleinkrafträdern, Motorrollern und Motorrädern als Abkürzung benutzt. Nicht nur Pizzaboten und Postzusteller, sondern auch ignorante Bewohner des Umfelds benutzen diesen Parkweg als willkommene Abkürzung. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass kleine Kinder mit Dreirad, Roller, Laufrad und Kinderfahrrad nicht mit dem plötzlichen Auftauchen von rücksichtslosen, schnell motorisierten Fahrzeugen rechnen. Wiederholt war zu beobachten, dass kleine Kinder auf dem Weg zu ihrer Kita von ihren Fahrzeugen fielen oder auch nur erschrocken zu weinen anfingen. Auch normale Jogger auf der Strecke sind gefährdet. Es ist dringend erforderlich, diese rücksichtslosen und verantwortungslosen Fahrer zu stoppen und von diesen Handlungen abzuhalten.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2016Sie sind hier
    OFOF 108/3Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beenden
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 8. Dezember 2016OMOM 1054Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder beendenDirektanregung
  3. 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 584Gefährdung von Kindern im Günthersburgpark durch Kleinkrafträder, Motorroller und Motorräder be-endenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 6 · 10.11.2016
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage OF 108/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 08.12.2016
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1054 2016 Die Vorlage OF 108/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Mitdiskutieren

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