Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt zu bitten sich für die Einstufung des Gebiets nordöstlich von Nieder-Erlenbach, angrenzend an die Gemarkung Bad Vilbel Dortelweil, sowie der landwirtschaftlichen Nutz- und Anbauflächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe II einzusetzen und diese im Regionalverband Rhein-Main zu beantragen. Im Einzelnen sind dabei folgende Gebiete einzubeziehen: Flurstück 4 Am Wasserhaus Flurstück 6 Vilbeler Grenz In der kurzen Streich Flurstück 7 Rohräcker Am Bäumchen Wingert Am Entenschnabel Flurstück 9 Am Hasenpfad Am Schäferköppel Steinstraße rechts Flurstück 10 Kloppenheimer Gewann Steinstraße links Am Petterweiler Gericht Am Gericht Auf dem guten Mann Begründung: Das Gebiet nordöstlich von Nieder-Erlenbach und die umliegenden Anbauflächen sind für die Region von enormer Wichtigkeit. Sie dienen als Frisch- und Kaltluftschneisen für die Umgebung sowie die gesamte Region. Diese sind auch aus diesem Grund im Klimaatlas der Stadt Frankfurt am Main als unbedingt erhaltenswert ausgezeichnet. Die hier liegenden Böden bieten beste Voraussetzungen für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, die zur Sicherstellung der regionalen Versorgung beitragen. Des Weiteren bietet das Gebiet eine Heimat für unzählige Pflanzen- und Tierarten und trägt somit zur Erhaltung der Biodiversität bei. Allerdings wird dieses Gebiet im vom Stadtplanungsamt als potentielle Bebauungsfläche in Betracht gezogen. Damit die Flächen und Böden jedoch auch weiterhin in einer ökologische- nachhaltigen Art und Weise genutzt werden können, ist eine Einstufung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet II sehr wichtig.
Inhalt
Antrag vom 07.06.2017, OF 108/13
Betreff: Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt zu bitten sich für die Einstufung des Gebiets nordöstlich von Nieder-Erlenbach, angrenzend an die Gemarkung Bad Vilbel Dortelweil, sowie der landwirtschaftlichen Nutz- und Anbauflächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe II einzusetzen und diese im Regionalverband Rhein-Main zu beantragen. Im Einzelnen sind dabei folgende Gebiete einzubeziehen: Flurstück 4 Am Wasserhaus Flurstück 6 Vilbeler Grenz In der kurzen Streich Flurstück 7 Rohräcker Am Bäumchen Wingert Am Entenschnabel Flurstück 9 Am Hasenpfad Am Schäferköppel Steinstraße rechts Flurstück 10 Kloppenheimer Gewann Steinstraße links Am Petterweiler Gericht Am Gericht Auf dem guten Mann
Begründung: Das Gebiet nordöstlich von Nieder-Erlenbach und die umliegenden Anbauflächen sind für die Region von enormer Wichtigkeit. Sie dienen als Frisch- und Kaltluftschneisen für die Umgebung sowie die gesamte Region. Diese sind auch aus diesem Grund im Klimaatlas der Stadt Frankfurt am Main als unbedingt erhaltenswert ausgezeichnet. Die hier liegenden Böden bieten beste Voraussetzungen für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, die zur Sicherstellung der regionalen Versorgung beitragen. Des Weiteren bietet das Gebiet eine Heimat für unzählige Pflanzen- und Tierarten und trägt somit zur Erhaltung der Biodiversität bei. Allerdings wird dieses Gebiet im vom Stadtplanungsamt als potentielle Bebauungsfläche in Betracht gezogen. Damit die Flächen und Böden jedoch auch weiterhin in einer ökologische- nachhaltigen Art und Weise genutzt werden können, ist eine Einstufung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet II sehr wichtig.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017Sie sind hierOFOF 108/13Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2017OMOM 1903Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenDirektanregung
- 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2049Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme