Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2017, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 108/13 vom 07.06.2017

Betreff: Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen Der Magistrat wird gebeten, sich für die Einstufung des Gebiets nordöstlich von Nieder-Erlenbach, angrenzend an die Gemarkung Bad Vilbel-Dortelweil, sowie der landwirtschaftlichen Nutz- und Anbauflächen als Landschaftsschutzgebiet der Stufe II einzusetzen und diese im Regionalverband Rhein-Main zu beantragen. Im Einzelnen sind dabei folgende Gebiete einzubeziehen: Flurstück 4 - Am Wasserhaus; Flurstück 6 - Vilbeler Grenz, In der kurzen Streich; Flurstück 7 - Rohräcker, Am Bäumchen, Wingert, Am Entenschnabel; Flurstück 9 - Am Hasenpfad, Am Schäferköppel, Steinstraße rechts; Flurstück 10 - Kloppenheimer Gewann, Steinstraße links, Am Petterweiler Gericht, Am Gericht, Auf dem guten Mann.

Begründung: Das Gebiet nordöstlich von Nieder-Erlenbach und die umliegenden Anbauflächen sind für die Region von enormer Wichtigkeit. Sie dienen als Frisch- und Kaltluftschneisen für die Umgebung sowie die gesamte Region. Diese sind auch aus diesem Grund im Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main als unbedingt erhaltenswert ausgezeichnet. Die hier liegenden Böden bieten beste Voraussetzungen für den Anbau landwirtschaftlicher Nutzpflanzen, die zur Sicherstellung der regionalen Versorgung beitragen. Des Weiteren bietet das Gebiet eine Heimat für unzählige Pflanzen- und Tierarten und trägt somit zur Erhaltung der Biodiversität bei. Allerdings wird dieses Gebiet vom Stadtplanungsamt als potenzielle Bebauungsfläche in Betracht gezogen. Damit die Flächen und Böden jedoch auch weiterhin in einer ökologisch nachhaltigen Art und Weise genutzt werden können, ist eine Einstufung der Flächen als Landschaftsschutzgebiet II sehr wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juni 2017OFOF 108/13Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juni 2017Sie sind hier
    OMOM 1903Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen
    Direktanregung
  3. 6. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2049Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen