Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2017, ST 2049
Betreff: Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen Nutzen Die Anregung des Ortsbeirates steht im Kontext der vorhandenen Ausweisungspraxis für Landschaftsschutzgebiete in Frankfurt am Main. Landwirtschaftliche Flächen liegen im Regelfall in der Landschaftsschutzzone II (z.B. nördlich Zeilsheim, nordöstlich Bergen-Enkheim). Damit wird ihrer vielfältigen Funktionen für das Allgemeinwohl (Klima, Erholung etc.) Rechnung getragen. Die Anregung wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde registriert und im nächsten Novellierungsantrag an das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt einbezogen. Eine konkrete Zeitangabe hierzu ist derzeit nicht möglich, da das Regierungspräsidium Darmstadt das für eine Ausweisung notwendige aufwändige Anhörung- und Verwaltungsverfahren nicht für Einzelflächen durchführt, sondern nur als Sammelverfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017OFOF 108/13Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2017OMOM 1903Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenDirektanregung
- 6. Oktober 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2049Einstufung von Teilen der Flurstücke 4,6,7,9 und 10 in Landschaftsschutzgebiet II für den Erhalt des landwirtschaftlichen und ökologischen NutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab