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Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?

Vorlagentyp: OFSPD
63 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-Mail

Antrag

Am 10. Oktober 2023 stellte die Nassauische Heimstätte im Ortsbeirat 6 ihre umfangreichen Baupläne für die Henriette-Fürth-Straße vor. Dabei sind viele Fragen offen geblieben, bzw. gemachte Angaben ließen sich nicht verifizieren. Zudem wurde angegeben, dass der Magistrat die Auffassung vertritt, das geplante Bauvorhaben sei nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Aufgrund der Ortskundigkeit der Mitglieder des Ortsbeirates bestehen hieran erhebliche Zweifel.

Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen,

den Magistrat aufzufordern,

a) zu den folgenden Fragen Auskunft zu erteilen:

- Hat der Magistrat hinreichend erwogen, dass bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Vorhaben in die näherer Umgebung einfügt (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB), zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße um eine sehr intensive Wohnbebauung handelt, die in den letzten Jahren bereits weiter verdichtet wurde, und Freiflächen, die dem Erholungs- und Begegnungsbedürfnis der Anwohnerschaft dienen und die als Spielplatz genutzt werden, der vorhandenen Wohnbebauung dienen, sodass deren Beseitigung gerade nicht dem Rücksichtnahmegebot des § 34 Abs. 1 BauGB entspräche (vgl.: Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang/Reidt, 15. Aufl. 2022, BauGB § 34 Rn. 32)? Es wäre ein falsches Normenverständnis, davon auszugehen, dass § 34 BauGB einfach eine Fortführung Nachbarbebauung erlaube.

- Hat der Magistrat hinreichend berücksichtigt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt mit den sozialen Folgen einer zu dichten Wohnbebauung zu kämpfen haben, was sich auch in den Anträgen des Ortsbeirates 6 widerspiegelt, für dieses Quartier eine angemessene soziale Betreuung bereitzustellen?

- Ist eine Erschließung des Bauvorhabens gesichert, obwohl bereits jetzt durch eine hohe Last des ruhendes Verkehrs und enger Straßen kaum gewährleistet ist, dass Anwohnerinnen und Anwohner durch die schlechte Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ihre Fahrzeuge in zumutbarer Entfernung zu ihren Wohnhäusern abstellen können, geschweige denn Rettungsfahrzeuge unbehindert an den Einsatzort gelangen?

Wie und wo werden die durch das Vorhaben wegfallenden Stellplätze für PKW kompensiert?

- Sollte es zur Fertigstellung des Vorhabens kommen, ist es beabsichtigt, zeitgleich mit der Fertigstellung einen verbesserten öffentlichen Personennahverkehr bereitzustellen, sodass gewährleistet ist, dass auch Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter angemessen zu ihrem Arbeitsplatz kommen und wieder nach Hause?

- Bei wem hat sich der Vorhabenträger konkret erkundigt, um Auskunft darüber zu erhalten, ob die bestehende Bildungsinfrastruktur, insbesondere die Minna-Specht-Schule, über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um die weiteren Kinder, die aufgrund des Vorhabens zu erwarten sind, angemessen zu beschulen. Eine entsprechende Angabe des Vorhabenträgers gegenüber dem Ortsbeirat 6 konnte von den zuständigen Stellen des Magistrats nicht bestätigt werden.

- Durch welche Vorkehrungen ist verfahrensrechtlich sichergestellt, dass in dem weiteren Genehmigungsprozess die Belange der Mieterinnen und der Mieter der Wohnhäuser in der Henriette-Fürth-Straße durch eine unmittelbare Beteiligung angemessen berücksichtigt werden?

- Welche Vorkehrungen trifft die Stadt Frankfurt, damit ausreichend Betreuungs- und Schulplätze nach Fertigstellung des Vorhabens und mit Einzug der Bewohner vorhanden sind, und wie wird die Nahversorgung der Bewohner in ausreichendem Maße sichergestellt?

b) den Vorhabenträger in einer Nebenbestimmung zumindest aufzufordern, die in der Wohnanlage vorhandenen Spielplätze, die lediglich aus einer kleinen Sandkiste und einem Schaukelelement bestehen, zu vollwertigen Spielplatz mit einem höheren Spiel- und Freizeitwert für die Kinder auszubauen.

Begründung

Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein? Am 10. Oktober 2023 stellte die Nassauische Heimstätte im Ortsbeirat 6 ihre umfangreichen Baupläne für die Henriette-Fürth-Straße vor. Dabei sind viele Fragen offen geblieben, bzw. gemachte Angaben ließen sich nicht verifizieren. Zudem wurde angegeben, dass der Magistrat die Auffassung vertritt, das geplante Bauvorhaben sei nach § 34 BauGB genehmigungsfähig. Aufgrund der Ortskundigkeit der Mitglieder des Ortsbeirates bestehen hieran erhebliche Zweifel. Vor diesem Hintergrund

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2024Sie sind hier
    OFOF 1053/6Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Juni 2024OMOM 5659Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?Direktanregung
  3. 7. Oktober 2024STST 1758Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?Stellungnahme
  4. 27. Oktober 2024OFOF 1113/6Keine Verdichtung zulasten der KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 29. Oktober 2024OAOA 498Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)Anregung
  6. 7. März 2025BB 108Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)Magistratsbericht
  7. 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 63 WochenBB 318Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 37
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5659 2024 Die Vorlage OF 1053/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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