Sommergärten dürfen kein Hindernis für Fußgänger sein
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Oeder Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.10.2025.
- Die Haltestelle vor dem Alten- und Pflegeheim der Budge-Stiftung in Seckbach ist derzeit nicht barrierefrei gestaltet. V30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Kitastandort in Rödelheim nicht leichtfertig aufgeben26.09.2025 · B (Bericht des Magistrats)
- Machbarkeitsstudie zur BAB 5 hier: Vorstellung in einer Informationsveranstaltung der betroffenen Ortsbeiräte05.09.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Anregung vom 15.09.2011, OA 78 entstanden aus Vorlage: OF 41/3 vom 04.08.2011
Betreff: Sommergärten dürfen kein Hindernis für Fußgänger sein Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gezielt Kontrollen von Sommergärten an belebten Straßen durchzuführen. Neben einer Mindestbreite des Fußgängerweges sollten insbesondere auch die Abgrenzungen (Pflanzen, Zäune etc.) den Anforderungen entsprechen. Vergehen sind zu ahnden.
Begründung: Gerade in den wärmeren Jahreszeiten sind Sommergärten ein wichtiger Bestandteil großstädtischer Kultur. Dennoch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu engen Wegstellen (Berger Straße, Oeder Weg etc.) oder übertrieben großen Abgrenzungen vor Gastronomiebetrieben. Gerade Mütter mit Kinderwagen oder ältere Menschen können bei starkem Fußgängeraufkommen diese dann nur schwer oder gar nicht passieren. Hier muss die Stadt Passanten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 21.09.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2011OFOF 41/3Sommergärten dürfen kein Hindernis für Fußgänger seinOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2011Sie sind hierOAOA 78Sommergärten dürfen kein Hindernis für Fußgänger seinAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme ohne Zusatz), FDP (= vereinfachtes Verfahren), FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung)