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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat ihr Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnungen am Oeder Weg und in den Straßen Hermann und Adlerflychtstraße nicht ausgeübt, da keine Mängel festgestellt wurden und die rechtlichen Grundlagen dafür fehlen. Diese Entscheidung wird bedauert, da sie den Milieuschutz in Gefahr bringt und der Zuzug privater Investoren zur Verdrängung von Mietern führen kann.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Adlerflychtstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- VBL-Immobilien am Oeder Weg: Untersuchungen unabhängig prüfen lassen und Ergebnisse offenlegen24.09.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gebäudekomplex Adlerflychtstraße 35 bis 37 / Hermannstraße 42 bis 42b und 46 bis 46a06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bespielbarkeit der Tischtennisplatte am Spielplatz Adlerflychtplatz verbessern07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Adlerflychtstraße per E-MailFrage an den Magistrat
Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung und wurden von der VBL an Aberdeen Investments Deutschland veräußert. Obwohl die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, ist bislang unklar, ob eine Abwendungserklärung abgeschlossen wurde, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Daher frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen hat die Stadt Frankfurt das kommunale Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnungen nicht ausgeübt, und wurde mit dem Käufer Aberdeen eine Abwendungserklärung geprüft, verhandelt oder abgeschlossen?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrter Herr Vorsteher, bitte lassen Sie mich noch etwas nachtragen. Ich begrüße den neu gewählten Vorstand des Stadtschüler:innenrates und des Sprechergremiums, die heute hier sind und sich mal eine Plenarsitzung anschauen wollen. Herzlich willkommen in der Frankfurter Kommunalpolitik! (Beifall) Sehr geehrter Stadtverordneter Yilmaz, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: (Zurufe) Nee, war er nicht. Das ist meine Frage. Ich antworte aber im Einvernehmen mit Herrn Gwechenberger, weil das immer eine gemeinsame Prüfung zwischen dem Planungsamt und dem ABI ist. Das machen wir tatsächlich gemeinsam. Beide gucken darauf und beide prüfen das. Insofern ist es so. Der Kaufvertrag über das Areal Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße lag der Stadt Frankfurt zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts vor. Die Liegenschaften befinden sich im Bereich der Erhaltungssatzung E 50 Nordend-Mitte. Seitens der Stadt Frankfurt wurde daher das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch geprüft. Im Rahmen der Prüfung der Objekte konnten Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch nicht festgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Verschärfung der Rechtslage für die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Milieuschutzgebieten, zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021, war daher die Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Verhandlung einer Abwendungsvereinbarung nicht gegeben. Seitens der Stadt Frankfurt wurde daher am 17. September der Verzicht auf eine Vorkaufsrechtsausübung erklärt. Wir haben damals, als diese Verschärfungen in Kraft gesetzt worden sind, als Stadt Frankfurt zusammen mit anderen Kommunen an die Bundesregierung und den Deutschen Städtetag appelliert, sich für die Wiederöffnung des Umgangs mit dem Vorkaufsrecht einzusetzen, also das wieder zu lockern, da dies ein wichtiges Instrument für die Kommunen war und ist, den Milieuschutz durchzusetzen, bisher allerdings ohne Resonanz. Auf Initiative des Magistrats hat aber die ABG der VBL ein Kaufangebot für die in Frankfurt befindlichen Liegenschaften unterbreitet. Wir hoffen mal, dass sie erfolgreich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. Oktober 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.