Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?
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Anregung vom 12.08.2008, OA 699 entstanden aus Vorlage: OF 323/16 vom 29.07.2008
Betreff: Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung? Das Land Hessen hat im Mai 2005 einen Luftreinhalteplan vorgelegt. Hintergrund waren die Konzentrationen an Luftschadstoffen im Ballungsraum, die immer wieder über den Grenzwerten der Europäischen Union lagen. Wenn in bestimmten Gebieten schädliche Umwelteinwirkungen auftreten oder zu erwarten sind, schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes durch die zuständige Landesbehörde vor. Der Luftreinhalteplan enthält Art und Umfang der zu erwartenden Luftverunreinigungen und Maßnahmen zu deren Verminderung. Die betroffenen Städte, hier vor allem Frankfurt, wurden aufgefordert, konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplanes zu benennen, die im Fall von Überschreitungen bestimmter Grenzwerte durchgeführt werden sollen. Für Frankfurt und Darmstadt liegen diese Aktionspläne vor. Erste Maßnahmen daraus sind auf Grund von Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte bereits in Kraft getreten. Der Aktionsplan beinhaltet sieben Maßnahmen, die sich ausschließlich auf den Autoverkehr, dabei wiederum ausdrücklich nur auf die Friedberger Landstraße und die Höhenstraße beziehen. Es ist geplant, ab
- Oktober 2008 in Frankfurt am Main eine Umweltzone einzurichten, in der Benutzervorteile für umweltfreundliche Fahrzeuge gelten sollen. Schädliche Umwelteinflüsse, die durch den Flugverkehr ausgelöst werden, finden in diesem Kontext keinerlei Beachtung. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob er 1. gesundheitliche Gefahren, die sich auch aus Triebwerksemissionen - speziell krebserregender Feinstaub - ergeben, für die Bevölkerung in Bergen-Enkheim ausschließen kann. 2. bereit ist, eine Feinstaubmessung zumindest temporär in Bergen-Enkheim bei Ostwindwetterlagen durchführen zu lassen und 3. bei hoher Feinstaubkonzentration für Abhilfe sorgen wird, vor allem dann, wenn durch den erwarteten Flughafenausbau eine weitere Verschlechterung der Luftqualität absehbar ist. Begründung: Ein Flugzeugtriebwerk emittiert 356 organisch-chemische Verbindungen (Quelle: K.-H. Emmermann, Fluglärm über Rhein-Main, S. 150 ff), deren Wirkungsweise zum Beispiel in bezug auf die menschliche Gesundheit ausreichend erforscht und dokumentiert ist (darüber hinaus besonders auch für das Klima). Von wesentlicher Bedeutung in der Umgebung von Flughäfen sind die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) - eine der Komponenten von NOx; und Feinstaub, insbesondere jene mit einem mittleren aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 μm (PM10), und weniger als 2,5 μm (PM2.5), deren maximale Konzentration von EU-Direktiven festgelegt ist. Da beim Start eines Flugzeugs überproportional viel Treibstoff in Relation zum gesamten Flug benötigt wird und die Emissionen somit höher sind, findet auch im Umfeld von Flughäfen Luftverschmutzung durch Luftverkehr statt. Durch die jährlichen Wachstumsraten des Luftverkehrs von derzeit 4-5 % werden die Einsparungen durch sparsamere Antriebe bei weitem zunichte gemacht. Das heißt, dass die Triebwerke zwar in Bezug auf den Schadstoffausstoß optimiert werden, durch immer mehr Flüge und Flugzeuge die Emissionen jedoch stärker anwachsen. Nicht zu vernachlässigen ist die hohe Belastung der Luft mit Kerosin, weil einige Flugzeuge aus Sicherheitsgründen vor der Landung den größten Teil ihrer Treibstoffreserve in die Luft ablassen müssen. Die Anwohner des Flughafens werden durch den dadurch bedingten Kerosingeruch erheblich belästigt. Pro Flugzeug können bis zu 80 t Kerosin abgelassen werden. Dies soll nach Angaben der Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren nur 3 bis 9 mal pro Jahr vorgekommen sein. Nach Auskunft verschiedener Anlieger des Flughafens ist der Kerosingeruch jedoch so penetrant, dass weitaus häufiger Treibstoff-Schnellablässe aus Flugzeugen angenommen werden müssen. Über die tatsächliche Belastung in der "Umgebung" von Flughäfen ist wenig bekannt, zumal in vorhandenen Studien nicht immer definiert wird, wie weit der Begriff der "Umgebung" gefasst wird. Das Regionale Dialogforum hatte vorgesehen, für den Ausbaufall Untersuchungen über toxikologische Belastungen durchführen zu lassen, jedoch wurden tatsächlich keinerlei Maßnahmen dieser Art durchgeführt. Soweit ersichtlich, können daher nur ausländische Studien herangezogen werden, wie beispielsweise eine Untersuchung für die Umgebung des Chicagoer Flughafens O'Hare. Die Grundaussagen lauten: Das errechnete Krebsrisiko für die Bevölkerung in der Umgebung ist bis zu 5x höher als in einer unverdächtigen Umgebung. Das Risiko, an einer anderen Krankheit als Krebs zu erkranken, ist bis zu 23 x größer. Im Schlusssatz der Studie steht: In Anbetracht des massiven und weit verbreiteten Einflusses von toxischen Emissionen des O'Hare Flughafens auf die Gesundheit von hunderttausenden von Einwohnern in fast 100 Einzugsgemeinden von Chicago sollte O'Hare nicht ausgebaut werden. (Quelle: Lukas Nietlispach, Arzt für Allgemeinmedizin und Homöopathie, Vorstand Schweizerischer Schutzverband gegen Flugemissionen SSF) Aus dieser Studie wird deutlich, dass "Umgebung" sehr weit zu fassen ist, da ausdrücklich von fast 100 Einzugsgemeinden die Rede ist, so dass Bergen-Enkheim mit Sicherheit bei vergleichbarer Flugverkehrsbelastung ähnlich betroffen wäre. Auch die europäische Kommission geht davon aus, dass lokal, in der Umgebung der Flughäfen, der Luftverkehr eine der Ursachen für die Luftverschmutzung ist. (Quelle: Mitteilung der Kommission vom
- Dezember 1999 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Luftverkehr und Umwelt [KOM (1999) 640] Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die Europäische Gemeinschaft 1996 die sog. Luftqualitätsrahmenrichtlinie erlassen, auf der u.a. die Umweltzone der Stadt Frankfurt a.M. beruht. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im "Entwurf Aktionsplan Frankfurt am Main 2008" die gesundheitlichen Gefahren durch Luftschadstoffe dargelegt, wenngleich bisher großzügig auf weitere Studien mit Bezug auf den Frankfurter Flughafen und seinen geplanten Ausbau verzichtet wurde und übergeht ebenso großzügig das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes. Offensichtlich will man bisher gar nicht so genau wissen, mit welchem Ausmaß an gesundheitlichen Schäden welcher wirtschaftliche Nutzen bezahlt wird. Aus all diesem ergibt sich, dass der Antrag gerechtfertigt und zielführend ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2008OFOF 323/16Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Ortsbeiratsantrag · fwf
- 12. August 2008Sie sind hierOAOA 699Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Anregung
- 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Annahme)