Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 1
Betreff: Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung? Zu Frage 1: Hauptverursacher der Feinstaubbelastung in Frankfurt am Main ist mit etwa 50 % der Kfz-Verkehr. In der Regel treten die Grenzwertüberschreitungen nur in engen, verkehrsreichen Straßen mit hoher und beidseitig geschlossener Randbebauung auf (z.B. Friedberger Landstraße oder Höhenstraße). In diesen Straßen reichern sich die Schadstoffe durch die mangelnde Durchlüftung stärker an als an Standorten, die gut belüftet sind (z. B. Plätze oder Kreuzungsbereiche, breite oder einseitig bebaute Straßen). Dagegen werden nur etwa 1-2 % der in Frankfurt am Main gemessenen Feinstäube durch den Flugverkehr verursacht. Ähnlich wie bei den Industrieschornsteinen werden diese Feinstäube in großen Höhen emittiert und durch freie Abströmung weiträumig verteilt und verdünnt. Entsprechend enthält der Aktionsplan zur Verringerung der Feinstaubbelastung keine Maßnahmen, die den Flugverkehr betreffen. Da es im Stadtteil Bergen-Enkheim keine "Straßenschluchten“ mit hoher Verkehrsbelastung gibt, geht der Magistrat davon aus, dass die Feinstaubgrenzwerte, wie auch in vielen anderen Teilen des Stadtgebietes, eingehalten werden. Zu Frage 2: Die Luftmessungen in Frankfurt am Main werden vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Größe und die Struktur des Messnetzes erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welches die Luftqualitätsrichtlinien der EU umsetzt. Somit stehen keine weiteren Messkapazitäten zur Verfügung. Die Standorte für die bereits vom HLUG im Stadtgebiet betriebenen Messstationen wurden so gewählt, dass deren charakteristische Belastungssituation auch für ähnliche Standorte andernorts repräsentativ ist. So sind die Standorte INDEX
Frankfurt-Höchst am Höchster Bahnhof und INDEX
Frankfurt-Ost in der Hanauer Landstraße für die städtische Hintergrundbelastung repräsentativ. Der Magistrat geht davon aus, dass die Luftschadstoffkonzentrationen im Bereich des Ortsbezirks 16 mit diesen Standorten vergleichbar sind. Daher wird der Magistrat keine zusätzlichen Feinstaubmessungen in Bergen-Enkheim durchführen lassen. Zu Frage 3: Der Magistrat erwartet, dass die Feinstaubkonzentrationen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main durch die Einführung der Umweltzone, insbesondere durch die Verschärfung der Regelungen ab 2010 und 2012, sinken werden. Im Rahmen der ab 2009 geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main durch das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden für Frankfurt am Main und damit auch für den Stadtteil Bergen-Enkheim weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid festgelegt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird an der Fortschreibung des Luftreinhalteplans beteiligt. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2008OFOF 323/16Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Ortsbeiratsantrag · fwf
- 12. August 2008OAOA 699Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Anregung
- 5. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab