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Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?

Vorlagentyp: OFfwf
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Ein Flugzeugtriebwerk emittiert 356 organisch-chemische Verbindungen (Quelle: K.-H. Emmermann, Fluglärm über Rhein-Main, S. 150 ff), deren Wirkungsweise zum Beispiel in bezug auf die menschliche Gesundheit ausreichend erforscht und dokumentiert ist (darüber hinaus besonders auch für das Klima). Von wesentlicher Bedeutung in der Umgebung von Flughäfen sind die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) - eine der Komponenten von NOx; und Feinstaub, insbesondere jene mit einem mittleren aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm (PM10), und weniger als 2,5 µm (PM2.5), deren maximale Konzentration von EU-Direktiven festgelegt ist. Da beim Start eines Flugzeugs überproportional viel Treibstoff in Relation zum gesamten Flug benötigt wird und die Emissionen somit höher sind, findet auch im Umfeld von Flughäfen Luftverschmutzung durch Luftverkehr statt. Durch die jährlichen Wachstumsraten des Luftverkehrs von derzeit 4-5 % werden die Einsparungen durch sparsamere Antriebe bei weitem zunichte gemacht. Das heißt, dass die Triebwerke zwar in Bezug auf den Schadstoffausstoß optimiert werden, durch immer mehr Flüge und Flugzeuge die Emissionen jedoch stärker anwachsen. Nicht zu vernachlässigen ist die hohe Belastung der Luft mit Kerosin, weil einige Flugzeuge aus Sicherheitsgründen vor der Landung den größten Teil ihrer Treibstoffreserve in die Luft ablassen müssen. Die Anwohner des Flughafens werden durch den dadurch bedingten Kerosingeruch erheblich belästigt. Pro Flugzeug können bis zu 80 t Kerosin abgelassen werden. Dies soll nach Angaben der Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren nur 3 bis 9 mal pro Jahr vorgekommen sein. Nach Auskunft verschiedener Anlieger des Flughafens ist der Kerosingeruch jedoch so penetrant, dass weitaus häufigeren Treibstoff-Schnellablässe aus Flugzeugen angenommen werden müssen. Über die tatsächliche Belastung in der „Umgebung“ von Flughäfen ist wenig bekannt, zumal in vorhandenen Studien nicht immer definiert wird, wie weit der Begriff der „Umgebung“ gefasst wird. Das Regionale Dialogforum hatte vorgesehen, für den Ausbaufall Untersuchungen über toxikologische Belastungen durchführen zu lassen, jedoch wurden tatsächlich keinerlei Maßnahmen dieser Art durchgeführt. Soweit ersichtlich, können daher nur ausländische Studien herangezogen werden wie beispielsweise eine Untersuchung für die Umgebung des Chicagoer Flughafens O’Hare. Die Grundaussagen lauten: Das errechnete Krebsrisiko für die Bevölkerung in der Umgebung ist bis zu 5x höher als in einer unverdächtigen Umgebung. Das Risiko an einer anderen Krankheit als Krebs zu erkranken, ist bis zu 23x größer. Im Schlusssatz der Studie steht: In Anbetracht des massiven und weitverbreiteten Einflusses von toxischen Emissionen des O’Hare Flughafens auf die Gesundheit von hunderttausenden von Einwohnern in fast 100 Einzugsgemeinden von Chicago sollte O‘Hare nicht ausgebaut werden. (Quelle: Lukas Nietlispach, Arzt für Allgemeinmedizin und Homöopathie, Vorstand Schweizerischer Schutzverband gegen Flugemissionen SSF) Aus dieser Studie wird deutlich, dass „Umgebung“ sehr weit zu fassen ist, da ausdrücklich von fast 100 Einzugsgemeinden die Rede ist, so dass Bergen-Enkheim mit Sicherheit bei vergleichbarer Flugverkehrsbelastung ähnlich betroffen wäre. Auch die europäische Kommission geht davon aus, dass lokal, in der Umgebung der Flughäfen, der Luftverkehr eine der Ursachen für die Luftverschmutzung ist. (Quelle: Mitteilung der Kommission vom

  1. Dezember 1999 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Luftverkehr und Umwelt [KOM (1999) 640 ]) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die Europäische Gemeinschaft 1996 die sog. Luftqualitätsrahmenrichtlinie erlassen, auf der u.a. die Umweltzone der Stadt Frankfurt a.M. beruht. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im „Entwurf Aktionsplan Frankfurt am Main 2008“ die gesundheitlichen Gefahren durch Luftschadstoffe dargelegt, wenngleich bisher großzügig auf weitere Studien mit Bezug auf den Frankfurter Flughafen und seinen geplanten Ausbau verzichtet wurde und übergeht ebenso großzügig das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes. Offensichtlich will man bisher gar nicht so genau wissen, mit welchem Ausmaß an gesundheitlichen Schäden welcher wirtschaftliche Nutzen bezahlt wird. Aus all diesem ergibt sich, dass der Antrag gerechtfertigt und zielführend ist.

Inhalt

Antrag vom 29.07.2008, OF 323/16

Betreff:

Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?

Das Land Hessen hat im Mai 2005 einen Luftreinhalteplan vorgelegt. Hintergrund waren die Konzentrationen an Luftschadstoffen im Ballungsraum, die immer wieder über den Grenzwerten der Europäischen Union lagen. Wenn in bestimmten Gebieten schädliche Umwelteinwirkungen auftreten oder zu erwarten sind, schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes durch die zuständige Landesbehörde vor. Der Luftreinhalteplan enthält Art und Umfang der zu erwartenden Luftverunreinigungen und Maßnahmen zu deren Verminderung. Die betroffenen Städte, hier vor allem Frankfurt, wurden aufgefordert, konkrete Maßnahmen in Form eines Aktionsplanes zu benennen, die im Fall von Überschreitungen bestimmter Grenzwerte durchgeführt werden sollen. Für Frankfurt und Darmstadt liegen diese Aktionspläne vor. Erste Maßnahmen daraus sind auf Grund von Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte bereits in Kraft getreten. Der Aktionsplan beinhaltet sieben Maßnahmen, die sich ausschließlich auf den Autoverkehr, dabei wiederum ausdrücklich nur auf die Friedberger Landstraße und die Höhenstraße beziehen. Es ist geplant, ab

  1. Oktober 2008 in Frankfurt am Main eine Umweltzone einzurichten, in der Benutzervorteile für umweltfreundliche Fahrzeuge gelten sollen. Schädliche Umwelteinflüsse, die durch den Flugverkehr ausgelöst werden, finden in diesem Kontext keinerlei Beachtung. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob er gesundheitliche Gefahren, die sich auch aus Triebwerksemissionen – speziell krebserregender Feinstaub - ergeben, für die Bevölkerung in Bergen-Enkheim ausschließen kann bereit ist, eine Feinstaubmessung zumindest temporär in Bergen-Enkheim bei Ostwindwetterlagen durchführen zu lassen und bei hoher Feinstaubkonzentration für Abhilfe sorgen wird, vor allem dann, wenn durch den erwarteten Flughafenausbau eine weitere Verschlechterung der Luftqualität absehbar ist. Begründung: Ein Flugzeugtriebwerk emittiert 356 organisch-chemische Verbindungen (Quelle: K.-H. Emmermann, Fluglärm über Rhein-Main, S. 150 ff), deren Wirkungsweise zum Beispiel in bezug auf die menschliche Gesundheit ausreichend erforscht und dokumentiert ist (darüber hinaus besonders auch für das Klima). Von wesentlicher Bedeutung in der Umgebung von Flughäfen sind die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2) - eine der Komponenten von NOx; und Feinstaub, insbesondere jene mit einem mittleren aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm (PM10), und weniger als 2,5 µm (PM2.5), deren maximale Konzentration von EU-Direktiven festgelegt ist. Da beim Start eines Flugzeugs überproportional viel Treibstoff in Relation zum gesamten Flug benötigt wird und die Emissionen somit höher sind, findet auch im Umfeld von Flughäfen Luftverschmutzung durch Luftverkehr statt. Durch die jährlichen Wachstumsraten des Luftverkehrs von derzeit 4-5 % werden die Einsparungen durch sparsamere Antriebe bei weitem zunichte gemacht. Das heißt, dass die Triebwerke zwar in Bezug auf den Schadstoffausstoß optimiert werden, durch immer mehr Flüge und Flugzeuge die Emissionen jedoch stärker anwachsen. Nicht zu vernachlässigen ist die hohe Belastung der Luft mit Kerosin, weil einige Flugzeuge aus Sicherheitsgründen vor der Landung den größten Teil ihrer Treibstoffreserve in die Luft ablassen müssen. Die Anwohner des Flughafens werden durch den dadurch bedingten Kerosingeruch erheblich belästigt. Pro Flugzeug können bis zu 80 t Kerosin abgelassen werden. Dies soll nach Angaben der Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren nur 3 bis 9 mal pro Jahr vorgekommen sein. Nach Auskunft verschiedener Anlieger des Flughafens ist der Kerosingeruch jedoch so penetrant, dass weitaus häufigeren Treibstoff-Schnellablässe aus Flugzeugen angenommen werden müssen. Über die tatsächliche Belastung in der "Umgebung“ von Flughäfen ist wenig bekannt, zumal in vorhandenen Studien nicht immer definiert wird, wie weit der Begriff der "Umgebung“ gefasst wird. Das Regionale Dialogforum hatte vorgesehen, für den Ausbaufall Untersuchungen über toxikologische Belastungen durchführen zu lassen, jedoch wurden tatsächlich keinerlei Maßnahmen dieser Art durchgeführt. Soweit ersichtlich, können daher nur ausländische Studien herangezogen werden wie beispielsweise eine Untersuchung für die Umgebung des Chicagoer Flughafens O’Hare. Die Grundaussagen lauten: Das errechnete Krebsrisiko für die Bevölkerung in der Umgebung ist bis zu 5x höher als in einer unverdächtigen Umgebung. Das Risiko an einer anderen Krankheit als Krebs zu erkranken, ist bis zu 23x größer. Im Schlusssatz der Studie steht: In Anbetracht des massiven und weitverbreiteten Einflusses von toxischen Emissionen des O’Hare Flughafens auf die Gesundheit von hunderttausenden von Einwohnern in fast 100 Einzugsgemeinden von Chicago sollte O‘Hare nicht ausgebaut werden. (Quelle: Lukas Nietlispach, Arzt für Allgemeinmedizin und Homöopathie, Vorstand Schweizerischer Schutzverband gegen Flugemissionen SSF) Aus dieser Studie wird deutlich, dass "Umgebung“ sehr weit zu fassen ist, da ausdrücklich von fast 100 Einzugsgemeinden die Rede ist, so dass Bergen-Enkheim mit Sicherheit bei vergleichbarer Flugverkehrsbelastung ähnlich betroffen wäre. Auch die europäische Kommission geht davon aus, dass lokal, in der Umgebung der Flughäfen, der Luftverkehr eine der Ursachen für die Luftverschmutzung ist. (Quelle: Mitteilung der Kommission vom
  2. Dezember 1999 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Luftverkehr und Umwelt [KOM (1999) 640 ]) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt hat die Europäische Gemeinschaft 1996 die sog. Luftqualitätsrahmenrichtlinie erlassen, auf der u.a. die Umweltzone der Stadt Frankfurt a.M. beruht. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im "Entwurf Aktionsplan Frankfurt am Main 2008“ die gesundheitlichen Gefahren durch Luftschadstoffe dargelegt, wenngleich bisher großzügig auf weitere Studien mit Bezug auf den Frankfurter Flughafen und seinen geplanten Ausbau verzichtet wurde und übergeht ebenso großzügig das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes. Offensichtlich will man bisher gar nicht so genau wissen, mit welchem Ausmaß an gesundheitlichen Schäden welcher wirtschaftliche Nutzen bezahlt wird. Aus all diesem ergibt sich, dass der Antrag gerechtfertigt und zielführend ist. Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2008Sie sind hier
    OFOF 323/16Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?
    Ortsbeiratsantrag · fwf
  2. 12. August 2008OAOA 699Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Anregung
  3. 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1Warum ist Bergen-Enkheim als Kreuzungsbereich zweier Flugrouten nicht Gegenstand des Aktionsplanes zur Luftreinhaltung?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 24 · 12.08.2008
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 699 2008 Die Vorlage OF 323/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneWBEFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, WBE, fwf und FDP gegen CDU, (= Ablehnung)

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