Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. Schuljahr
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung vom 08.04.2008, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 336/4 vom 18.03.2008
Betreff: Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. Schuljahr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum wird die schulärztliche Reihenuntersuchung im
- Schuljahr vollständig abgeschafft?
- An welchen Grundschulen im Ortsbezirk Bornheim/Ostend fanden diese bisher statt?
- Wie soll die als Ersatz gedachte schulärztliche Einzelfallbetreuung ablaufen?
- Inwiefern sieht der Magistrat in dieser Einzelfallbetreuung einen ausreichenden Ersatz für eine umfassende Reihenuntersuchung, da es bekanntermaßen viele gesundheitliche Defizite bei Kindern gibt, die nur durch systematische Untersuchungen zu Tage treten (z. B. Hör- und Sehprobleme)?
- Welche Qualifizierungen sollen Lehrer erhalten, die nach diesem Konzept verantwortlich für die Entdeckung, Bewertung und Meldung der Gesundheitsdefizite ihrer Schüler sind?
- Mit welcher Begründung ist eine solche neue Aufgabenzuweisung an Lehrer angesichts des Schulalltags mit schwieriger Schülerklientel und vielfältigen pädagogischen Anforderungen überhaupt denkbar? Woher soll die medizinische Kompetenz und die notwendige Zeit angesichts der fehlenden personellen Ressourcen kommen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die vollständige Abschaffung der Viertklässler-Untersuchungen rückgängig zu machen, und ist er dazu bereit? Begründung: Angesichts der allseits bekannten und ausführlich in Medien und wissenschaftlicher Literatur beschriebenen Gesundheitsprobleme und -risiken heutiger Kinder ist die Abschaffung der systematischen und umfassenden schulärztlichen Reihenuntersuchungen der
- Klassen unverständlich. Die bestehende Untersuchung vor Grundschulbeginn allein ist dafür völlig unzureichend. Bewegungsmangel und Übergewicht bei Kindern mit allen psychomotorischen Folgen, ebenso Mängel beim Hören und Sehen sind geläufige Beispiele dafür, dass nicht früh genug eingegriffen werden kann, um irreparable, teure und ein Leben lang belastende Fehlentwicklungen zu vermeiden oder zu vermindern. Dazu kommt eine soziale Komponente. All dies vor dem Hintergrund steigender Umwelt- und Alltagsbelastungen, die inzwischen alle Kinder treffen. In einer Kinder- und Familienstadt, wie es Frankfurt sein will, muss die umfassende gesundheitliche Vorsorge gerade in jungen Jahren sichergestellt sein. Es kann jedoch nicht angehen, dass die Bewertung der gesundheitlichen Situation der Schüler nun den jeweiligen Lehrern zugewiesen wird, die dafür weder von den zeitlichen Ressourcen noch von der fachlichen Ausbildung her die geeigneten Verantwortlichen sind. Diese gesellschaftliche Aufgabe muss ihrer Bedeutung gemäß anders gelöst werden. Die Abschaffung der Reihenuntersuchungen in den
- Klassen ist das völlig falsche Signal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2008OFOF 336/4Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. SchuljahrOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. April 2008Sie sind hierOAOA 630Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. SchuljahrAnregung
- 26. August 2008Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1325Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. SchuljahrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP, NPD, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme)