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Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. Schuljahr

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2008, ST 1325

Betreff:

Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. Schuljahr

Die Stellungnahme entspricht der Stellungnahme an den Ortsbeirat 3 zur fast identischen Anfrage OA 531 (ST 369 vom 03.03.2008).

Zu Frage 1:

Die Reihenuntersuchungen für Viertklässler durch den Jugendärztlichen Dienst des Stadtgesundheitsamtes sind zum größten Teil bereits in den vergangenen Jahren eingestellt worden. So sind im Jahr 2006 nur noch 13% der Viertklässlerinnen und Viertklässler in Frankfurt am Main untersucht worden.

Der Grund hierfür ist die im Rahmen des Reformprozesses des Stadtgesundheitsamtes beschlossene Neuausrichtung der gesamten Tätigkeit des Jugendärztlichen Dienstes. Die flächendeckenden Reihenuntersuchungen der 4. Klassen werden zu Gunsten von ziel- und passgenauen Hilfen für besonders benachteiligte Säuglinge, Klein- und Schulkinder sowie Jugendliche und Familien in besonderen Lebenslagen verlassen.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2006 wurde diese Untersuchung im Ortsbezirksbereich Bornheim/Ostend noch an der Comenius-, Kirchner-, Pestalozzi- sowie an der Uhlandschule bei insgesamt 119 Kindern durchgeführt. Ab dem Jahr 2007 wurde diese Untersuchung generell nicht mehr angeboten.

Zu Frage 3:

Die schulärztliche Einzelfallbetreuung wird wie in der Vergangenheit durch die originär hierfür zuständigen Ärztinnen und Ärzte des Jugendärztlichen Dienstes des Stadtgesundheitsamtes erfolgen. Diese sind die Ansprechpartner für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertageseinrichtungen sowie Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, für Fragen und Probleme auf dem Gebiet "Gesundheit“. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Verdacht auf ein gesundheitliches Problem bzw. eine Störung bei einem Schüler haben, stehen ihnen die jeweils zuständigen Ärzte des Jugendärztlichen Dienstes mit ihrem Fachwissen zur Verfügung. Durch die Neuausrichtung des Jugendärztlichen Dienstes kann dann eine eingehende Beschäftigung mit dem Kind und dessen Familie in problematischen Einzelfällen erfolgen.

Zusätzlich können Kinder, bei denen im Rahmen der Kranken- bzw. Behindertenhilfe, Beratungen oder Einschulungsuntersuchungen ein besonderer sozialpädiatrischer Hilfebedarf festgestellt wurde, in variablen, situationsangepassten Abständen zu Folgeuntersuchungen eingeladen bzw. im schulischen oder häuslichem Umfeld aufgesucht und weiter betreut (Betreuungskindermodell) werden.

Zu Frage 4:

Frankfurt am Main weist durch zahlreiche niedergelassene sowie in Kliniken tätige Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen eine gute gesundheitliche Versorgung auf. Die Quantität und Qualität der psychosozialen Belastungen und Probleme der Kinder und Jugendlichen nimmt jedoch zu, so dass es hier seitens des Stadtgesundheitsamtes entsprechend zu reagieren und gegenzusteuern gilt. Aus diesem Grund wurden die Reihenuntersuchungen zu Gunsten einer umfassenden Einzelfallbetreuung eingestellt.

Zu Fragen 5 und 6:

Es gibt keine neue Aufgabenzuweisung an die Lehrer, weshalb eine besondere Qualifizierung der Lehrerschaft nicht nötig ist. Gespräche zwischen den Schulärzten und den Lehrern waren in gesundheitlich implizierten Problemfällen schon immer üblich. Diese Praxis soll auch weiterhin beibehalten werden.

Zu Frage 7:

Eine Neuausrichtung der Tätigkeiten des Jugendärztlichen Dienstes des Stadtgesundheitsamtes wurde unter den Gesichtspunkten einer verbesserten Versorgungs- und Hilfemöglichkeit für die wachsende Anzahl der besonders hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen in Frankfurt am Main erarbeitet und als sinnvoll erachtet. Aufgrund der begrenzten Ressourcen im Stadtgesundheitsamt können die Reihenuntersuchungen im 4. Schuljahr nicht parallel fortgesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. März 2008OFOF 336/4Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. SchuljahrOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. April 2008OAOA 630Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. SchuljahrAnregung
  3. 26. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1325Keine Abschaffung der schulärztlichen Untersuchung im 4. Schuljahr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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