Das Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz“ reicht bei weitem nicht aus Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 636
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Anregung vom 30.11.2010, OA 1230 entstanden aus Vorlage: OF 697/16 vom 04.11.2010
Betreff: Das Maßnahmenpaket "Aktiver Schallschutz" reicht bei weitem nicht aus Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 636 Der Bericht B 636 vom 04.10.2010 bezieht sich unter anderem auf zwei Anregungen des Ortsbeirats 16 aus dem Jahre 2007. Die OA 421 fand in der 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007 eine Mehrheit. Gleichwohl wurden die dort enthaltenen und im Bericht B 636 aufgeführten Forderungen vom Magistrat weder in die zuständigen Gremien eingebracht noch umgesetzt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen - insbesondere jedoch im Forum Flughafen und Region (FFR) - nachdrücklich und unabhängig von der Flughafenerweiterung für eine gerechtere Lärmverteilung im Sinne der beschriebenen Lärmschadensbilanz und für eine sofortige Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen zum aktiven Schallschutz einzusetzen.
Begründung: Gegenstand des Berichts B 636 sind die Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet, die derzeit zu erheblichen Lärmbelastungen führen, obwohl eine andere Gestaltung der Flugrouten mit geringerer Belastung möglich wäre. Die Ausschöpfung von Potentialen zur Reduzierung des Fluglärms ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall - und unabhängig von der geplanten Flughafenerweiterung - erforderlich. Dies ist jedoch entgegen den Ausführungen im Bericht nicht geschehen, wie die nachfolgende Darstellung aufzeigt, wobei die Kenntnis der Einzelheiten vorausgesetzt wird und sich diese auch aus der im Bericht angegebenen Quelle im Internet ergeben. Maßnahmen Ziel Bewertung
- Vertikale Optimierung Abflugrouten Schubkraft in Höhe umsetzen Geringe Wirkung; Steilstartverfahren, wie international üblich, wäre vorzuziehen
- Umrüstung B-737-Flotte der Lufthansa Lärmreduzierte Panels an den Triebwerken Geringer Effekt, weil B 737 nur geringen Prozentsatz an den Flugbewegungen ausmachen
- Anhebung der Rückenwindkomponente Erhöhung des Anteils der Betriebsrichtung 25 Keine Lärmreduzierung, nur Umverteilung
- Segmentiertes Anflugverfahren Umfliegen größerer Ortschaften Nur in der Mediationsnacht vorgesehen. Keine Lärmreduzierung, nur Umverteilung.
- Gezielte Bahn- und Routennutzung (Dedicated Runway Operations, DROps) Erholungspausen für bestimmte Kommunen Nur in der Mediationsnacht vorgesehen. Keine Lärmreduzierung, nur Umverteilung.
- Kontinuierlicher Sinkflug (CDA) Lärmentlastung durch stufenweise Höhenminderung Nur in der Mediationsnacht vorgesehen.
- Anhebung des ILS-Anfluggleitwinkels von 3,0° auf 3,2° für die NW-Bahn Durch steileren Anflug der landenden Flugzeuge Entlastung am Boden Maßnahme ist beschränkt auf die neue NW-Landebahn, sollte aber für den gesamten Flughafen gelten. Die jetzt vorgestellten Maßnahmen sind völlig unzureichend. Aber wenigstens in diesem Umfang hätten sie schon vor Jahren für die derzeit vorhandenen Kapazitäten des Frankfurter Flughafens eingeführt werden müssen. Die unter 4., 5. und 6. aufgeführten Maßnahmen sollen nur während der Mediationsnacht zur Anwendung kommen, also in einem Zeitraum, in dem nach dem Ergebnis der Mediation und nach dem Antrag auf Planfeststellung der Fraport AG überhaupt kein Flugverkehr stattfinden soll. Offenbar soll mit diesen Vorschlägen das Problem der Lärmbelastung speziell in der Kernnacht relativiert und damit ein Boden für die auch künftige Zulassung von Flügen zu dieser Zeit geschaffen werden. Die unter 4. genannte Maßnahme kann nach Presseberichten (unter anderem FR vom 16.10.2010) entgegen der Ankündigung der Hessischen Landesregierung derzeit überhaupt nicht durchgeführt werden. Soweit die genannten Maßnahmen tatsächlich zu einer Lärmreduzierung führen, bleiben sie weit hinter der gesetzlichen Vorgabe zurück, wonach Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer verpflichtet sind, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die meisten der jetzt vorgestellten Maßnahmen zur Lärmminderung sind bereits seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit bekannt, es hat aber nie den ernsthaften Versuch gegeben, sie zu realisieren. Die Feststellung des ehemaligen Hessischen Ministerpräsidenten bei der Vorstellung der Maßnahmen am 29.06.2010, dass "spürbare Verbesserungen für die Menschen in der Region erreicht werden", ist schon im Ansatz falsch. Auch wenn einzelne der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer Reduzierung der Lärmbelastung führen, wird durch den Ausbau die Lärmbelastung deutlich - sogar überproportional zur Steigerung des Verkehrsaufkommens - ansteigen. So wird die Anzahl der Hochbelästigten bis 2020 - bei einer Steigerung der Flugbewegungen um 40 % - um 61 % ansteigen, bei Umsetzung der genannten Maßnahmen immer noch um 44 %. Von einer spürbaren Verbesserung kann somit keine Rede sein. Der Magistrat wird daher noch einmal aufgefordert, auf eine sofortige Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen zum aktiven Schallschutz hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 636
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2010BB 636Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 4. November 2010OFOF 697/16Das Maßnahmenpaket .Aktiver Schallschutz. reicht bei weitem nicht ausOrtsbeiratsantrag · fwf
- 30. November 2010Sie sind hierOAOA 1230Das Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz“ reicht bei weitem nicht aus Bericht des Magistrats vom 04.10.2010, B 636Anregung
- 27. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 201Das Maßnahmenpaket "Aktiver Schallschutz" reicht bei weitem nicht ausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 636 = Kenntnis, OA 1230 = Annahme) REP (B 636 = Kenntnis, OA 1230 = Ablehnung) Stv. Holtz (B 636 = Kenntnis, OA 1230 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); Stv. Holtz (= Enthaltung)